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MELDUNG/266: UNHCR zur Bereitschaft Deutschlands 10.200 Flüchtlinge über Resettlement aufzunehmen (UNHCR)


UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees
Pressemitteilung vom 19. April 2018

UNHCR-Repräsentant Dominik Bartsch begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung 10.200 Flüchtlinge über Resettlement aufzunehmen


Zur Bereitschaft Deutschlands, 10.200 Flüchtlinge im Resettlement-Verfahren aufzunehmen, erklärt Dominik Bartsch, Repräsentant des UN-Flüchtlingskommissariats in Deutschland:

"Resettlement ist ein wichtiges Instrument im internationalen Flüchtlingsschutz. Es richtet sich an die Bedürftigsten und Verwundbarsten, erlaubt den Behörden die Auswahl und nutzt die weltweite Erfahrung, die UNHCR beim Schutz von Flüchtlingen auf der ganzen Welt hat. Resettlement ist ein Verfahren, bei dem es ausschließlich Gewinner gibt. Deshalb begrüßen wir die Ankündigung der Bundesregierung sehr."

Hintergrund: Beim Resettlement werden Flüchtlinge aus einem Staat, in dem sie bereits um Schutz nachgesucht haben, von einem anderen Land aufgenommen. Das ist nötig, wenn den Flüchtlingen nicht zugemutet werden kann, in dem Erstaufnahmeland zu bleiben. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie dort nicht sicher sind - etwa als alleinreisende Mutter mit Kindern. Auch wenn eine Krankheit oder Traumatisierung in dem betreffenden Land nicht behandelt werden können oder Familienangehörige sich in anderen Staaten aufhalten, kann Resettlement geboten sein.

"Resettlement ist aber nur eine Ergänzung, kein Ersatz für den spontanen Zugang von Flüchtenden in ein Land."

Zu diesem Zweck schlägt UNHCR in solchen Situationen von ihm anerkannte Flüchtlinge einem Zielstaat zur Aufnahme vor. Die Staaten entscheiden dann über die Aufnahme der Flüchtlinge und organisieren mit UNHCR und anderen Partnern die Einreise.

Die Programme sorgen damit für den Schutz der betreffenden Flüchtlinge. Sie ermöglichen einen sicheren Zugang und ergänzen damit den Schutz im Rahmen der nationalen Asylsysteme. Sie entlasten die Erstaufnahmestaaten und tragen damit zu einer internationalen Teilung der Verantwortung für den Schutz von Flüchtlingen bei. Der weltweite Bedarf an Resettlementplätzen wird bei Weitem nicht gedeckt. UNHCR setzt sich daher weltweit für die Ausweitung von Resettlementprogrammen ein. Resettlement ist aber nur eine Ergänzung, kein Ersatz für den spontanen Zugang von Flüchtenden in ein Land.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. April 2018
UNHCR-Vertretung für Deutschland
Büro Berlin, Zimmerstraße 79/80. 10117 Berlin
Telefon +49 (0)30 - 202 202 0, Telefax +49 (0)30 - 202 202 20
E-Mail: gfrbe@unhcr.org
Internet: www.unhcr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2018

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