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ORGANISATION/593: UN-Generalversammlung beginnt am 13. September 2016 (UNRIC)


UNRIC - Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa
Pressemitteilung zum 13. September 2016

UN-Generalversammlung beginnt am 13. September 2016


13. September 2016 - Die UN-Generalversammlung beginnt ihre 71. Sitzungsperiode am Dienstag, 13. September um 15:00 Uhr am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York.

Der Eröffnung der Generalversammlung folgt in der zweiten Woche eine Plenartagung der Generalversammlung auf hoher Ebene, bei der über die großen Ströme von Migranten und Flüchtlingen debattiert wird. Diese findet am Montag, 19. September statt. Dabei werden die Staats- und Regierungschefs über Ursachen und Folgen von Wanderungsbewegungen sprechen.

Die jährliche Generaldebatte, bei der die Staats- und Regierunschefs zu den dringendsten internationalen Themen Stellung beziehen werden, beginnt am Dienstag, 20. September und dauert bis Montag, 26. September.

Das Forum für multilaterale Verhandlungen

Per Charta der UN im Jahr 1945 eingeführt, nimmt die Generalversammlung eine zentrale Position als höchstes beratschlagendes und repräsentatives Organ ein, welches die Politikgestaltung maßgeblich beeinflusst. Zusammengesetzt aus allen 193 UN-Mitgliedsstaaten bietet die Generalversammlung ein einzigartiges Forum für multilaterale Gespräche des kompletten Spektrums internationaler Angelegenheiten, die durch die Charta abgedeckt werden. Auch spielt sie eine wichtige Rolle beim Prozess der Festlegung der einheitlichen Standards und der Kodifizierung internationaler Gesetze. Die Generalversammlung trifft sich zu regelmäßigen, sehr intensiven Sitzungen jedes Jahr in der Zeit von September bis Dezember und auch noch danach, wenn der Bedarf gegeben ist.

Funktionen und Befugnisse der Generalversammlung

Während die Generalversammlung im Zuge ihrer Kompetenzen nur befugt ist, nicht-bindende Empfehlungen an die Staaten bezüglich internationaler Belange zu erteilen, kann sie trotzdem Maßnahmen initiieren - politische, wirtschaftliche, humanitäre, soziale und legale - die Einfluss auf das Leben von Millionen von Menschen weltweit haben. Die richtungsweisende Millenniumserklärung, die im Jahr 2000 verabschiedet wurde und das Ergebnisdokument des Weltgipfels 2005 reflektieren die Entschlossenheit der Mitgliedsstaaten, spezifische Ziele zu erreichen und damit Frieden, Sicherheit und Abrüstung gemeinsam mit Entwicklung und Armutsreduktion, den Schutz der Menschenrechte und die Förderung der Rechtsstaatlichkeit, den Schutz unserer gemeinsamen Umwelt, die Stärkung Afrikas und der Vereinten Nationen zu gewährleisten.

Im September 2015 einigte sich die Versammlung auf 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, die im Ergebnisdokument des Gipfeltreffens der Vereinten Nationen für die Post-2015 Entwicklungsagenda festgehalten wurden (Resolution 70/1).

Gemäß der Charta der Vereinten Nationen darf die Generalversammlung:

• Vorschläge für die allgemein gültigen Prinzipien der Zusammenarbeit zur Erhaltung von internationalem Frieden und Sicherheit und zur Abrüstung prüfen und vorbringen;

• Alle Fragen bzgl. internationalem Frieden und Sicherheit diskutieren und Vorschläge dazu einbringen, ausgenommen bei Themen die gegenwärtig vom Sicherheitsrat behandelt werden;

• Diskussionen führen und Vorschläge zu allen Fragen vorbringen, die in Verbindung mit der Charta stehen oder die Befugnisse und Funktionen der UN-Organe beeinflussen, unter Beachtung der oben genannten Ausnahmen;

• Studien veranlassen und Vorschläge zur Förderung internationaler politischer Kooperation, der Entwicklung und Kodifizierung von internationalen Gesetzen, der Realisierung der Menschenrechte und der internationalen Zusammenarbeit in Sektoren wie Wirtschaft, Soziales, humanitäre Angelegenheiten, Kultur, Bildung und Gesundheit vorbringen;

• Vorschläge machen für die friedliche Beilegung jeglicher Situationen, die die friedlichen Beziehungen zwischen Nationen beeinträchtigen könnten;

• Entgegennahme und Erörterung von Berichten des Sicherheitsrates und der übrigen UN-Organe;

• Prüfung und Genehmigung des UN-Budgets und Festlegung der Beiträge der Mitgliedsstaaten;

• Wahl der nicht-ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates und der Mitglieder der anderen UN-Organe und Ernennung des Generalsekretärs auf Empfehlung des Sicherheitsrates;

In Übereinstimmung mit der Resolution "Vereint für den Frieden" vom 3. November 1950 (Resolution 377 (V)) kann die Generalversammlung auch handeln, wenn der Sicherheitsrat nicht reagiert, z.B. im Falle eines Vetos eines ständigen Mitgliedes, wenn die Bedrohung des Friedens, ein Friedensbruch oder ein Akt der Aggression damit gegeben wäre.

Die Generalversammlung kann sich dieser Angelegenheit sofort annehmen und den Mitgliedern kollektive Maßnahmen vorschlagen, um den internationalen Frieden und die Sicherheit zu bewahren oder wiederherzustellen. (Mehr Information im Kapitel Sondertagungen und Notstandssondertagungen)

Die Konsenssuche

Alle 193 Mitglieder der Generalversammlung haben eine Stimme. Wahlen finden zu spezifischen wichtigen Belangen, wie die Empfehlungen für Frieden und Sicherheit, die Wahl des Sicherheitsrates und der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrats und bei Budgetfragen statt, welche eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliedsstaaten brauchen. Über andere Fragen wird mit einfacher Mehrheit entschieden.

In den vergangenen Jahren wurde verstärkt versucht, einen Konsens zu finden, anstatt die Entscheidung durch formelle Wahlgänge zu treffen und somit die Entscheidungen der Generalversammlung zu stärken. Der Präsident kann, wenn der Konsens der Delegationen erreicht ist, den Vorschlag vorbringen, eine Resolution auch ohne formelle Wahl anzunehmen.

Revitalisierung der Arbeit der Generalversammlung

In den letzten Jahren gab es nachhaltige Bemühungen, die Arbeit der Generalversammlung zu straffen und relevanter zu machen. Auf ihrer 58. Tagung wurde diese Frage besonders vordringlich behandelt und die Beratungen darüber wurden in den darauffolgenden Tagungen fortgesetzt. Dabei geht es darum, die Tagesordnung der Generalversammlung zu straffen, die Arbeitsweise ihrer Hauptausschüsse zu verbessern, die Rolle des Präsidialausschusses und des Präsidenten der Generalversammlung zu stärken und um ihre Rolle bei der Wahl des Generalsekretärs.

Bei der 69. Versammlung wurde eine wegweisender Text über die Revitalisierung der Arbeit der Generalversammlung angenommen (69/321), der es ermöglichen sollte, informelle Gespräche mit den Kandidaten für das Amt des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zu führen. Als Folge organisierte der Präsident der 70. Generalversammlung eine Reihe solcher informeller Dialoge mit den Kandidaten. Auf Empfehlung des Sicherheitsrates hin, ist zu erwarten, dass die Generalversammlung den nächsten Generalsekretär während der Hauptsitzungszeit der 71. Versammlung ernennt. Die Praxis der Einberufung hochrangiger, thematischer und interaktiver Debatten ist ebenfalls eine direkte Folge der Revitalisierung. Für weitere Informationen zur Historie und den Ergebnissen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der Generalversammlung.

Es wurde zur gängigen Praxis des Generalsekretärs, die Mitgliedstaaten regelmäßig in informellen Treffen der Generalversammlung über seine letzten Aktivitäten und Reisen zu informieren. Diese Treffen bieten eine gute Gelegenheit zum Austausch und werden wohl auch während der 71. Sitzungsperiode weitergeführt werden.

Wahl des Präsidenten der Generalversammlung, seines Stellvertreters und der Vorsitzenden der Hauptausschüsse

Als Ergebnis der ständigen Revision ihrer Arbeit und gemäß Regel 30 der Geschäftsordnung wählt die Generalversammlung nun den Präsidenten, Vizepräsidenten und die Vorsitzenden der Hauptausschüsse mindestens drei Monate vor Beginn der neuen Tagung, um die Koordinierung und die Vorbereitung der Arbeit in den Hauptausschüssen und zwischen den Komitees und der Plenarsitzung weiter zu stärken.

Der Präsidialausschuss

Der Präsidialausschuss setzt sich aus dem Präsidenten und seinen 21 Stellvertretern sowie den Vorsitzenden der sechs Hauptausschüsse zusammen. Er gibt Empfehlungen über die Annahme der Tagesordnung, Verteilung der Tagesordnungspunkte und der Organisation ihrer Arbeit an die Versammlung. In diesem Jahr wird der Präsidialausschuss seine erste Sitzung am Mittwoch, 14. September halten, um unter anderem den Entwurf der Tagesordnung zu prüfen. Die Generalversammlung hält dann eine Plenarsitzung am Freitag, 16. September, ab, um den Bericht des Präsidialausschusses einzusehen und die Agenda anzunehmen.

Mehr Informationen finden Sie hier:
http://www.un.org/en/ga/general/general.shtml

Vollmachtenprüfungsausschuss

Ein von der Generalversammlung zu jeder Tagung eingesetzter Vollmachtenprüfungsausschuss berichtet der Versammlung über die Beglaubigungsschreiben der Delegierten.

Generaldebatte

Die jährliche Generaldebatte bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ihre Sichtweisen zu großen internationalen Themen zum Ausdruck zu bringen. In diesem Jahr beginnt sie am Dienstag, 20. September und endet am Montag, 26. September. Der Generalsekretär wird seinen Bericht zur Arbeit der Organisation direkt vor der Generaldebatte vorstellen, eine Praxis, die in der 52. Versammlung begonnen wurde.

Das Motto der 71. Generalversammlung lautet "Die Ziele für nachhaltige Entwicklung: Ein gemeinsamer Kraftakt zur Transformation unserer Welt" - wie vom gewähltem Präsidenten, seiner Exzellenz Peter Thomson (Fiji), nach seiner Wahl am 13. Juni 2016 vorgeschlagen.

Die Praxis, ein besonderes Thema von globalem Interesse für die Debatte auszuwählen, geht zurück auf das Jahr 2003 - ein Versuch, die Autorität und Rolle der aus 193 Staaten bestehenden Institution zu stärken. (Resolution 58/126; Dezember 2003)

Die Sitzungen der Generalversammlung gehen in der Regel von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 21 Uhr.

Sechs Hauptausschüsse

Nach Abschluss der Generaldebatte wendet sich die Versammlung der eingehenden Beratung ihrer einzelnen Tagesordnungspunkte zu. Im Hinblick auf die große Anzahl von Sachthemen, mit denen sich die Generalversammlung auseinandersetzt (im Vorjahr standen 175 Punkte auf der Tagesordnung), werden die Themen zunächst in einem der sechs Hauptausschüsse der Versammlung behandelt. Dort werden die Fragen eingehend beraten und, wo dies möglich ist, die verschiedenen Positionen der Mitgliedstaaten in Form von Resolutions- und Beschlussanträgen auf einen gemeinsamen Nenner gebracht. Anschließend werden diese Anträge dem Plenum der Generalversammlung zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Die sechs Hauptausschüsse sind: Der Ausschuss für Abrüstung und internationale Sicherheit (Erster Ausschuss), der sich mit Abrüstungsfragen und damit zusammenhängenden Problemen der internationalen Sicherheit befasst. Der Wirtschafts- und Finanzausschuss (Zweiter Ausschuss) befasst sich mit Wirtschaftsfragen. Im Ausschuss für soziale, humanitäre und kulturelle Angelegenheiten (Dritter Ausschuss) stehen Sozialfragen und humanitäre Probleme zur Diskussion. Der Ausschuss für besondere politische Fragen und Entkolonialisierung (Vierter Ausschuss) erörtert verschiedene politische Themen, die in keinem anderen Ausschuss oder im Plenum behandelt werden, sowie mit Entkolonialisierungsfragen; das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), und die Menschenrechte des palästinensischen Volkes. Der Verwaltungs- und Haushaltsausschuss (Fünfter Ausschuss) ist für administrative- und Budgetfragen zuständig und der Rechtsausschuss (Sechster Ausschuss) für völkerrechtliche Fragen.

Mit zahlreichen Themen - wie z.B. der Palästinafrage und der Lage im Nahen Osten - setzt sich unmittelbar die Generalversammlung in ihren Tagungen auseinander.

Arbeitsgruppen der Generalversammlung

Die Generalversammlung hat in der Vergangenheit die Einsetzung von Arbeitsgruppen genehmigt, die sich mit wichtigen Angelegenheiten näher beschäftigen und Empfehlungen an die Versammlung für Handlungen abgegeben. Eine davon ist die Ad-Hoc Arbeitsgruppe zur Revitalisierung der Generalversammlung, die ihre Arbeit während der aktuellen Tagung fortführen könnte.

Regionale Gruppen

Im Lauf der Jahre haben sich in der Generalversammlung verschiedene informelle regionale Gruppierungen zusammengefunden, die als Instrument für Konsultationen und zur Vereinfachung von Verfahrensfragen dienen. Dies sind: die Gruppen der afrikanischen, asiatischen, osteuropäischen, lateinamerikanischen und karibischen sowie der westeuropäischen Länder und anderen Staaten.

Das Amt des Präsidenten der Generalversammlung wird im Rotationsverfahren an diese regionalen Gruppen vergeben. Der Präsident der 71. Tagung kommt aus der Gruppe der asiatisch-pazifischen Staaten.

Sondertagungen und Notstandssondertagungen

Neben ihren ordentlichen Jahrestagungen kann die Generalversammlung auch zu Sondertagungen oder Notstandssondertagungen zusammentreten. Bis heute hat die Generalversammlung 30 Sondertagungen zu Fragen einberufen, die besondere internationale Aufmerksamkeit verlangten. Dazu zählten die Palästinafrage, die Finanzlage der Vereinten Nationen, Namibia, die Abrüstung, die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit, die Apartheidpolitik, das Drogenproblem, Umwelt-, Bevölkerungs- und Frauenfragen, die soziale Entwicklung, das Wohn- und Siedlungswesen und HIV/Aids. Die 30. Sondertagung der Generalversammlung fand vom 19. bis 21. April 2016 statt und war dem Weltdrogenproblem gewidmet.

Zehn Notstandssondertagungen befassten sich mit politischen Entwicklungen, bei denen der Sicherheitsrat blockiert war: Ungarn (1956), Suez (1956), Naher Osten (1958 und 1967), Kongo (1960), Afghanistan (1980), Palästina (1980 und 1982), Namibia (1981), die besetzten arabischen Gebiete (1982), illegale Maßnahmen Israels im besetzten Ost- Jerusalem sowie in den anderen Teilen des besetzten palästinensischen Territoriums (1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2006 und 2009).

Die Generalversammlung beschloss am 16. Januar 2009 ihre zehnte Notstandssondertagung vorübergehend zu vertagen und ermächtigte ihren Präsidenten, die Tagung wiederaufzunehmen, falls dies von Mitgliedstaaten gewünscht wird.

Weiterführung der Arbeit der Versammlung

Die Arbeit der Vereinten Nationen leitet sich großteils aus den Entscheidungen der Generalversammlung ab. Sie wird ausgeführt

• von Ausschüssen und anderen Einheiten, die von der Versammlung gegründet wurden, um spezifische Themen zu untersuchen und darüber zu berichten, wie z.B. Abrüstung, Weltraumfragen, Friedenserhaltung, wirtschaftliche Entwicklung, Umwelt und Menschenrechte.

• vom Sekretariat der Vereinten Nationen - dem Generalsekretär und seinen Mitarbeitern, die sich aus internationalen Beamten zusammenstellen.


Weitere Informationen:
http://www.un.org/en/ga/71/meetings/

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Quelle:
Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa (UNRIC)
Verbindungsbüro in Deutschland, Bonn
UN Campus, Platz der Vereinten Nationen 1, 53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 815-2773 / 2774, Fax: +49 (0)228 / 815-2777
Allgemeine Anfragen: info@unric.org
Internet: http://www.unric.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. September 2016

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