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AGRAR/1586: Bäuerliche Landwirtschaft systematisch schwer gemacht (UBS)


Unabhängige Bauernstimme, Nr. 361 - Dezember 2012
Die Zeitung von Bäuerinnen und Bauern

Bäuerliche Landwirtschaft systematisch schwer gemacht

von Jörg Gerke, AbL-Bauer und Buchautor



Erstmals ist die Bundesregierung aufgrund der ausführlichen und präzisen Fragen von Bundestagsabgeordneten tatsächlich gezwungen worden, über wesentliche Aspekte der BVVG-Arbeit Auskunft zu geben. Die herausgegebenen Daten belegen unzweideutig die Absicht der Bodenpolitik, insbesondere mit den BVVG-Flächen, die Wiedergründung und Neugründung bäuerlicher Betriebe nach 1990 in Ostdeutschland so weit wie möglich zu verhindern. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Grüne hat Ende 2011 und im August 2012 zwei detaillierte und umfangreiche Anfragen an die Bundesregierung zur Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG) eingebracht. Diese Anfragen wurden durch die Bundesregierung von Staatssekretär Steffen Kampeter (CDU) aus dem Bundesfinanzministerium mit öffentlich verfügbaren Schreiben (Bundestagsdrucksache 2012/85174 sowie 2012/ 846085) beantwortet.


Verpachtung an Große

Mit der Stellungnahme der Bundesregierung werden zum ersten Mal Daten zur Pachtflächenverteilung auf unterschiedliche. Betriebsgrößen in Ostdeutschland mitgeteilt (Tab. 1).


Tabelle 1: Verpachtung der BVVG-Flächen auf Betriebsgrößenklassen, Stichtag 1.1. 2010, in Klammern: davon bis zum 30.9.2011 von der BVVG direkt gekauft

unter 100 ha
100-250 ha   
250-500 ha   
500-1.000 ha 
über 1.000      
5.770 (528)
20.807 (1.062)
35.541 (3.047)
71.038 (7.456)
154.873 (19.489)

Die landwirtschaftlichen Betriebe über 500 ha haben zum 01.01.2010 fast 75 Prozent der BVVG-Pachtflächen gepachtet, obwohl die Betriebe dieser Größe anteilig weniger als 15 bis 20 Prozent der ostdeutschen Betriebe ausmachen. Auch in Ostdeutschland ist jedenfalls bis jetzt der überwiegende Anteil der Betriebe unter 100 ha groß. Diese haben zum Stichtag nur rund 2 Prozent der BVVG-Flächen gepachtet. Weiterhin gibt Tabelle 1 Auskunft darüber, in welchem Umfang die Pächter direkt Flächen von der BVVG im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 30.09.2011 erworben haben. Betriebe bis zu 250 ha Flächengröße haben in dem Zeitraum von ihren schon geringen BVVG-Pachtflächen rund 6 Prozent direkt erworben, Betriebe mit mehr als 1.000 ha dagegen mehr als 12 Prozent. Haben also die kleineren Betriebe kein Interesse am Erwerb der von ihnen gepachteten Flächen gezeigt? Landwirtschaftliche Betriebe konnten von Anfang an nur BVVG-Flächen erwerben, für die diese langfristige Pachtverträge mit der BVVG abgeschlossen hatten und wenn der Eigentumsanteil bei den bewirtschafteten Flächen unter 50 Prozent lag. Diese Regelung führte, da sie von der Größe des Betriebs unabhängig war, zu folgenden absurden Ergebnissen:


Beispiele

Ein Betrieb mit 45 ha Gesamtwirtschaftsfläche, davon 25 ha Eigentum und angenommenen 20 ha BVVG-Pachtflächen, durfte aufgrund des Eigenanteils von über 50 Prozent von Anfang an keinen einzigen Hektar von der BVVG erwerben, obwohl die langfristige Sicherung der BVVG-Flächen für diesen Betrieb zentral für dessen Sicherung war.

Zweites Beispiel: Ein Betrieb dagegen mit 2.000 ha Wirtschaftsfläche und 1.500 ha BVVG-Pachtfläche konnte bisher von der BVVG zu größtenteils stark subventionierten Preisen 450 ha erwerben, das Neunfache der durchschnittlichen Betriebsgröße in Nordrhein-Westfalen.

Diese 50-Prozent-Regelung hat von Anfang an bäuerliche Betriebe benachteiligt und bei Großbetrieben zu absurd hohen Subventionen bei Pacht und Kauf von BVVG-Flächen geführt. Die Benachteiligung bäuerlicher Betriebe wurde durch die neuen Bund-Länder-Vereinbarungen zur BVVG nochmals verschärft. Auch dies geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor. Wurde bisher für die Kaufberechtigung für BVVG-Flächen allein der Eigenanteil des Betriebsleiters angerechnet, so werden ab 2010 auch die Eigentumsflächen der engen Familienangehörigen bei den landwirtschaftlichen Familienbetrieben hinzugerechnet. Diese Regelung gilt nicht für juristische Personen oder GbRs.


Weitere Diskriminierung

Eine weitere Regelung ab 2010 diskriminiert die kleineren Betriebe zusätzlich. Wenn der Eigenanteil an der bewirtschafteten Fläche über 50 Prozent liegt, so werden die Pachtverträge für die BVVG-Flächen gekündigt. Im Beispielbetrieb mit 45 ha und 20 ha BVVG-Flächen werden die. 20 ha BVVG-Pachtfläche gekündigt und damit dessen Existenz in Frage gestellt. Und genau dies ist die Zielrichtung der Bund-Länder-Vereinbarung von 2010. Die wenigen BVVG-Pachtflächen der Betriebe bis 250 ha werden diesen durch Kündigung weitgehend entzogen und gegebenenfalls ausgeschrieben. Das führt zur Umverteilung auf die großen Betriebe oder zum Kauf durch ortsfremde Investoren. An dieser Regelung lässt sich auch zeigen, dass der Verkauf der landwirtschaftlichen Flächen in Ostdeutschland an ortsfremde Investoren kein ungewollter Nebeneffekt, sondern das Ziel der ostdeutschen Agrarpolitik ist. Alle Bundesregierungen ab 1998, also rot-grün, rot-schwarz und schwarz-gelb, haben jeweils im Regierungsprogramm im Bereich Agrarpolitik sinngemäß formuliert, dass kein Betrieb wegen seiner Größe oder Rechtsform benachteiligt werden dürfe. Bäuerliche Familienbetriebe werden durch die ostdeutsche Bodenpolitik vorsätzlich und in immer noch steigendem Maße benachteiligt. Dies dokumentiert die Verpachtung der BVVG-Flächen (Tab. 1). Gleichzeitig entkräftet es das gern verwendete Argument, die Verteilung der BVVG-Flächen ließe sich darauf zurückführen, dass zuwenig Bauern nach der Wende wieder die Bewirtschaftung aufgenommen hätten.


Tabelle 2: Verkäufe landwirtschaftlicher Flächen durch die BVVG verbilligt (nach EALG) und nach "Verkehrswert" (in ha), von 1992 bis einschließlich 2011

nach EALG
nach Verkehrswert

an Pächter      an Alteigentümer

an Pächter      nach allgem. 
                Ausschreibung
nach Beschränkter
Ausschreibung
371.051         20.436         
262.384         44.455      
5.519           

Verkauf an Pächter

In ihrer Antwort hat die Bundesregierung auch die Frage beantwortet, in welchem Umfang und an wen die BVVG von 1992 bis 2011 Flächen verkauft hat (Tab. 2). Der Verkauf der BVVG-Flächen erfolgte in den letzten zwanzig Jahren zu rund 90 Prozent an die Pächter (Tab. 2). Die Pächter sind bis heute aber vor allem die Betriebe über 500 ha (Tab. 1). Kleinen Betriebe haben nur wenig BVVG-Fläche gepachtet und konnten aufgrund der 50-Prozent-Eigentumsregelung nur in Ausnahmefällen BVVG-Flächen erwerben. Die Legitimation und der Umfang des so bedeutsamen Kaufs durch die Pächter war zu keinem Zeitpunkt Gegenstand einer angemessenen öffentlichen Debatte. Stattdessen wird - wenn es um die BVVG geht - in der Öffentlichkeit nur über das gesprochen, was kaum eine Rolle spielt. Umfangreiche Debatten gab es über den verbilligten Verkauf an die Alteigentümerfamilien und den Verkauf nach beschränkter Ausschreibung, die zusammen bisher weniger als 4 Prozent der landwirtschaftlichen BVVG-Verkäufe ausmachen (Tab. 2). Bezüglich des begrenzten Verkaufs an die Alteigentümerfamilien von 15 bis 50 ha je Familie gab es in den ostdeutschen Medien sogar eine von SPD und Linken groß angelegte Kampagne unter dem Titel "Die Rückkehr der Junker". Die tatsächlichen neuen Junker sind aber die durch die Bodenpolitik im Osten hoch subventionierten Großbetriebe mit ursprünglich 500, 1.000 oder mehr Fläche von der BVVG, deren Gesamtbetriebsfläche mittlerweile in einigen Fällen über 10.000 ha liegt. Wenn es in der ostdeutschen Bodenpolitik tatsächlich um die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft gegangen wäre, dann wäre der Anteil des über beschränkte Ausschreibungen verkauften Bodens der dominierende Posten, weil hier die Verkäufe an Biobetriebe, Gartenbaubetriebe, viehhaltende Betriebe und andere mit besonderer Wertschöpfung zusammengefasst sind. Tatsächlich aber macht dieser Verkauf noch nicht einmal 1 Prozent der Privatisierungsfläche aus (Tab. 2). Die Lehrstuhlinhaber für Agrarpolitik" an den Universitäten hätten schon vor 15 Jahren darauf hinweisen müssen, dass der Zugang zu den landwirtschaftlichen Flächen des mit Abstand größten Verpächters in Deutschland, der gleichzeitig im Eigentum des Bundes ist, also der BVVG, für alle landwirtschaftlichen Betriebe ähnlich möglich sein muss. Stattdessen fällt auf, wie gering das wissenschaftliche Interesse für diesen die ländlichen Regionen Ostdeutschlands prägenden Sachverhalt ist. Unter solchen Bedingungen des Schweigens ist es für die ostdeutschen agrarpolitischen Akteure möglich, nochmals nahezu geräuschlos die Rahmenbedingungen für die BVVG-Pachten und Verkäufe so zu verändern, dass die bäuerlichen Betriebe die wenigen BVVG-Flächen auch noch verlieren.

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Quelle:
Unabhängige Bauernstimme, Nr. 361 - Dezember 2012 2012, S. 3
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft - Bauernblatt e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Dezember 2012