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AGRAR/1786: Niedersachsen bleibt bundesweit vorbildlich bei der Grünlandförderung (NDSML)


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Pressemitteilung vom 19.07.2016

Agrarminister Meyer: Niedersachsen bleibt bundesweit vorbildlich bei der Grünlandförderung

"Kritik des Landvolks unhaltbar" - EU-weit neue Gebietskulissen bis 2018


HANNOVER. Mit deutlichen Worten weist Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer eine aktuelle Mitteilung des Landvolks Niedersachsen zurück. Darin werde "völlig zu Unrecht" unterstellt, er habe bei der Ausgleichszulage (AGZ) zur Grünlandförderung seine Meinung geändert. Meyer: "Fakt bleibt vielmehr, dass Niedersachsen mit einer solchen Prämie für die Bewirtschaftung von Grünland in benachteiligten Gebieten vorbildlich ist. Das ist eine enorm wichtige Stütze."

Meyer fügte hinzu, Betriebe könnten gestaffelt nach Größe pro Jahr eine Förderung von bis zu 3300 Euro erhalten. "Das ist deutlich mehr als etwa die Tröpfchen-Infusionen des Bundes, die nur etwa 350 Euro pro Betrieb vorsehen." Die Hilfe komme derzeit gerade den besonders gebeutelten Milchbauern und Weidehaltern mit Grünland zugute. Der Minister betonte, von den in der Landvolk-Mitteilung erwähnten geplanten Kürzungen der Prämie "kann überhaupt keine Rede sein. Im Gegenteil: Im Frühjahr 2016 wurde die erste Tranche unbürokratisch an rund 13.000 Betriebe ausgezahlt, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften. Dies wird auch in gleicher Höhe und gleichen Fördersätzen mindestens bis zur Auszahlung im Jahr 2018 unverändert so bleiben."

Hintergrund der aktuellen Debatte ist die nach EU-Recht geforderte neue Festlegung sogenannter benachteiligter Gebiete. Jeder einzelne EU-Mitgliedstaat ist also gefordert, nach Kriterien wie Höhe, Hangneigung, Bodenbeschaffenheit, Sand- und Steinegehalt entsprechende Regionen neu zu definieren. Die Regelung nach EU-Recht soll eigentlich bereits für die laufende Förderperiode 2014 bis 2020 umgesetzt sein, aber in Deutschland haben sich Bund und Länder geeinigt, es bei der bestehenden Kulisse erst einmal zu belassen. Dies ist jedoch nur bis 2018 in bisheriger Form möglich. Ab 2018 ist die bislang erfolgte Ausgleichszulage ausschließlich für Grünland und in der aktuellen Höhe nicht mehr möglich. "Das bedauere ich zwar, aber es ist nun einmal rechtlich so geregelt", sagte Meyer. "Daher überlegen wir selbstverständlich schon jetzt, was 2018 passieren soll." Hier sei aber noch nicht entschieden, "wie wir unser Ziel umsetzen, die Grünland-Bewirtschaftung zu sichern - für Weidehaltung, Klima- und Umweltschutz, aber auch zum Erhalt einer prägenden Kulturlandschaft".

Der aktuelle noch bei der EU einzureichende Änderungsantrag werde daher wie zugesagt keine Änderung bei der Ausgleichszulage erhalten, sondern die angekündigten Erhöhungen bei der Weideprämie für Hanglagen enthalten. "Weidende Kühe, der Erhalt des Grünlands und bäuerliche Betriebe werden von der Landesregierung mehr denn je unterstützt", so Niedersachsens Landwirtschaftsminister. Die Ausgleichszulage sei "wichtig für unsere Betriebe". Aufgrund der aktuell laufenden Klärungsprozesse zur Festlegung neuer Gebietskulissen sei derzeit jedoch nicht absehbar, wie diese in Zukunft ausgestaltet sei. Meyer: "Daher machen wir uns natürlich Gedanken, wie wir gerade die Weidehaltung in Niedersachsen weiter wirksam stützen können."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19.07.2016
Herausgeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2016

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