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ARBEIT/1750: Erste Sitzung des Hauptausschusses für Mindestarbeitsentgelte (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 15. September 2009

Erste Sitzung des Hauptausschusses für Mindestarbeitsentgelte

Am 15. September ist der Hauptausschuss für Mindestarbeitsentgelte nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Dazu erklärt der Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz:


"Dies ist ein Meilenstein für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Heute hat der Hauptausschuss für Mindestarbeitsentgelte seine Arbeit aufgenommen. Dieser wird feststellen, für welche weiteren Wirtschaftszweige Mindestlöhne eingeführt werden sollen. Mindestlöhne sind ein Kernelement sozialer Gerechtigkeit.

Unter dem Vorsitz von Dr. Klaus von Dohnanyi haben wir hochrangige Vertreter der Sozialpartner und ausgewiesene Fachleute der Arbeitsmarktpolitik und der Sozialforschung für die verantwortungsvolle Aufgabe im Hauptausschuss gewinnen können. Diese wichtige Arbeit wird jetzt rasch und tatkräftig angegangen. Nicht nur in der Krise leisten Mindestlöhne einen wichtigen Beitrag zur Stabilität der Lohneinkommen. Sie stärken den wichtigen gesamtwirtschaftlichen Konsum und wirken als Deflationsbremse. Sie sichern zu jeder Zeit ein menschenwürdiges Arbeiten und Leben. Mindestlöhne mindern das Risiko, arm zu sein - im Erwerbsleben wie im Alter gleichermaßen.

Ich wünsche den Mitgliedern des Hauptausschusses die Kraft, sich zügig zu entscheiden, in weiteren Wirtschaftszweigen Mindestlöhne einzuführen. Ich bin sicher, dass dies auf der Grundlage des modernisierten Mindestarbeitsbedingungengesetzes gut gelingen kann. Die Bundesregierung hat auch hier den Weg geebnet."


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Der Weg zu Mindestlöhnen nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG)

Auf der Grundlage des MiArbG können Mindestlöhne überall dort geschaffen werden, wo Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einen ausreichenden Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer alleine nicht sicherstellen können. Der Hauptausschuss entscheidet, ob in einem Wirtschaftszweig Mindestlöhne eingeführt werden sollen. Ein sich aus Vertretern des betroffenen Wirtschaftszweigs zusammensetzender Fachausschuss legt die konkrete Höhe der Mindestlöhne für einen Wirtschaftszweig fest. Die Ausschüsse treffen ihre Entscheidungen mit der einfachen Mehrheit ihrer Mitglieder.

Die Einführung von Mindestlöhnen beschließt der Hauptausschuss in Wirtschaftszweigen, in denen er soziale Verwerfungen festgestellt hat. Die Festsetzung von Mindestlöhnen über das MiArbG ist auf Wirtschaftszweige beschränkt, in denen die tarifgebundenen Arbeitgeber des Wirtschaftszweigs weniger als 50 % aller in dem Wirtschaftszweig tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen.

Die Bundesregierung, die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer und die Landesregierungen können dem Hauptausschuss Vorschläge machen, in welchem Wirtschaftszweig Mindestlöhne geschaffen werden sollen.

Stimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Beschluss des Hauptausschusses zu, in einem Wirtschaftszweig Mindestlöhne zu schaffen, wird für diesen Wirtschaftszweig ein Fachausschuss gebildet. Er besteht aus einem Vorsitzenden und sechs Beisitzern aus den Kreisen der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Bundesregierung beruft auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geeignete Personen als Beisitzer in den Fachausschuss, die ihrerseits von den Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber vorgeschlagen werden. Der Vorsitzende wird auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch die Bundesregierung berufen. Die Fachausschüsse beschließen über die Höhe der Mindestlöhne, die in einem Wirtschaftszweig gelten sollen. Bei der Festsetzung der Mindestlöhne prüft der Fachausschuss im Rahmen einer Gesamtabwägung, ob seine Entscheidung insbesondere geeignet ist, angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erhalten.

Die von einem Fachausschuss beschlossenen Mindestlöhne können auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung der Bundesregierung für alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im betreffenden Wirtschaftszweig verbindlich gemacht werden.


Die Mitglieder der Hauptausschusses für Mindestarbeitsentgelte

Dr. Klaus von Dohnanyi - Vorsitzender
Klaus von Dohnanyi war zwischen 1972 und 1974 Bundesminister für Bildung und Wissenschaft und von 1981 bis 1988 Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg. Er hat im Tarifstreit zwischen der Lufthansa und ver.di geschlichtet.

Prälat em Dr. Stephan Reimers - Stellvertretender Vorsitzender
Stephan Reimers ist ehemaliger Bevollmächtigter des Rates der Evangelischen Kirche Deutschlands bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Seit November 2008 ist er Mitglied des Präsidiums der Welthungerhilfe.

Prof. Jutta Allmendinger Ph.D. - Ordentliches Mitglied
Jutta Allmendinger ist Professorin für Bildungssoziologie und Arbeitsmarktforschung an der Humboldt-Universität Berlin und Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB). Zwischen 2003 und 2007 war sie Direktorin des Instituts für Arbeitsmarktforschung (IAB).

Dr. Claudia Weinkopf - Stellvertretendes Mitglied
Claudia Weinkopf ist stellvertretende Geschäftsführende Direktorin des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen und Leiterin der dortigen Forschungsabteilung "Flexibilität und Sicherheit".

Prof. Dr. Wolfgang Franz - Ordentliches Mitglied
Wolfgang Franz ist Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Mannheim und Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW). Er ist Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Überdies ist er Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

Prof. Dr. Claudia Buch - Stellvertretendes Mitglied
Claudia Buch ist Professorin für Wirtschaftstheorie an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Sie ist Direktorin des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW). Überdies ist sie Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Dr. Dieter Hundt - Ordentliches Mitglied
Dieter Hundt ist Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowie Vizepräsident der Vereinigung der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände Europas (BUSINESSEUROPE).

Dr. Reinhard Göhner - Stellvertretendes Mitglied
Reinhard Göhner ist Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Er ist seit 1981 Rechtsanwalt und seit 1988 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Otto Kentzler - Ordentliches Mitglied
Der Unternehmer Otto Kentzler ist Geschäftsführender Gesellschafter der Firma Kentzler GmbH & Co. KG. Seit 2005 ist er Präsident des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH).

Holger Schwannecke - Stellvertretendes Mitglied
Holger Schwannecke ist Geschäftsführer des Unternehmerverbands des Deutschen Handwerks (UDH) sowie des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH). Im März 2009 wurde er zum designierten Generalsekretär des ZDH gewählt.

Michael Sommer - Ordentliches Mitglied
Michael Sommer ist Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Darüber hinaus ist er stellvertretender Präsident des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften (IBFG) sowie stellvertretender Präsident des neu gegründeten Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB).

Claus Matecki - Stellvertretendes Mitglied
Claus Matecki ist Mitglied des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes. Er ist dort insbesondere für Tarifpolitik zuständig.

Prof. Dr. Otto Ernst Kempen - Ordentliches Mitglied
Otto Ernst Kempen ist Professor für Arbeits- und Verfassungsrecht sowie Politikwissenschaft an der Akademie der Arbeit an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen u.a. das Tarifvertragsrecht sowie sozialstaatliche Grundrechte.

Gregor Asshoff - Stellvertretendes Mitglied
Gregor Asshoff ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Bundesvorstandssekretär der IG Bauen-Argrar-Umwelt. Er leitet im Bundesvorstand der IG Bauen-Argrar-Umwelt zudem die Hauptabteilung Politik und Grundsatzfragen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 92 vom 15. September 2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. September 2009