Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 15. August 2012
Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes passiert Bundeskabinett
Die Bundesregierung hat auf ihrer heutigen Kabinettssitzung in Berlin den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG, PDF: 225,2 KB) [1] verabschiedet. Die AWG-Novelle ist Teil der im Koalitionsvertrag festgelegten Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts [2] . Eng verknüpft mit der AWG-Novelle ist die Überarbeitung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), die aus Verfahrensgründen nicht Gegenstand des heutigen Kabinettsbeschlusses ist. Die neue AWV wird zeitnah mit dem neuen AWG in Kraft treten.
Das deutsche Außenwirtschaftsrecht genießt weltweit einen hervorragenden Ruf. Seine bewährten Grundstrukturen werden deshalb beibehalten. Mehr als fünfzig Jahre nach dem Inkrafttreten und nach zahlreichen Änderungen sowie der Aufhebung einzelner Paragraphen gleichen das AWG und die AWV aber einem Flickenteppich. Im Interesse der Exporteure, insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland, müssen die Regelungen gestrafft und lesbar gemacht werden. Materiell-rechtliche Änderungen sind bei den Straf- und Bußgeldbestimmungen vorgesehen:
Zeitnah zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des AWG soll die neue AWV beschlossen werden. Vorrangig geht es auch dabei um eine Straffung und Vereinfachung der Verordnung ohne materiell-rechtliche Änderungen. Zudem sollen dabei bestimmte deutsche Sondervorschriften aufgehoben werden. Die strenge Exportkontrolle für Rüstungsgüter bleibt unangetastet. Die einschlägigen Bestimmungen, insbesondere die seit dem Jahr 2000 geltenden Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern, bleiben unverändert in Kraft.
Aufgehoben werden vielmehr Sondervorschriften, die sich auf die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern beziehen. Diese Bestimmungen sehen - in anderen europäischen Ländern nicht geltende - Genehmigungserfordernisse vor und stammen aus einer Zeit, als es noch keine einheitlichen europäischen Regelungen gab. Durch den Erlass der EG-Dual-Use-Verordnung, die die Exportkontrolle für Dual-Use-Güter EU-einheitlich und umfassend regelt, haben die deutschen Vorschriften ihre Bedeutung verloren. Sie verursachen jedoch bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen und stellen einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren Mitbewerbern in anderen europäischen Mitgliedstaaten dar, der nach dem Koalitionsvertrag beseitigt werden soll.
Mit diesen Änderungen setzt sich die Bundesregierung für ein modernes, klar formuliertes Exportkontrollrecht für die exportorientierte deutsche Wirtschaft ein.
[1] http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/awg-modernisierungsgesetz,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf
[2] http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/aussenwirtschaftsrecht.html
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Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts: Häufig gestellte Fragen
PDF: 80,8 KB
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/faq-awg-novelle,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf
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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 15. August 2012
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. August 2012