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AUSSENHANDEL/1490: Gabriel - Export von Überwachungstechnologien beschränken (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 20. Mai 2014

Gabriel: Export von Überwachungstechnologien beschränken



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie will den Export von Technologien, mit denen Computer ausgespäht, das Internet überwacht oder Telefongespräche abgehört werden können, beschränken. Das hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel angekündigt.

"Autoritäre Regime unterdrücken ihre Bevölkerung schon lange nicht mehr nur mit Panzern und Maschinengewehren, sondern zunehmend auch mit Internet-Überwachungstechnologien. Wer die Freiheit des Internets verteidigen will, darf solchen Regimen keine Technologien an die Hand geben, um die Internetnutzer rücksichtslos auszuspionieren und dabei ohne Grund ihre elementaren Grundrechte zu verletzen. Wir können nicht zulassen, dass Exporte aus Deutschland auf diese Weise autoritäre Staaten auch noch stärken", so Gabriel.

Der Bundeswirtschaftsminister erläuterte ergänzend die Hintergründe und Umsetzungsmöglichkeiten einer solchen Exportbeschränkung:

Die Nicht-Verbreitung von Überwachungstechnologie lässt sich doch nur international organisieren, oder?

Dies ist zutreffend. 41 Staaten sind im sogenannten "Wassenaar-Abkommen" für Exportkontrollen von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien zusammengeschlossen. Beteiligt sind die EU-Mitgliedstaaten, aber beispielsweise auch die USA und Russland. Unter dem Dach dieses Abkommens wurden in den Jahren 2012 und 2013 - nicht zuletzt auf Druck der deutschen Bundesregierung - Beschlüsse zum Thema Überwachungstechnologien gefasst. In die entsprechenden Listen wurden z. B. Staatstrojaner und Internet-Überwachungssoftware aufgenommen. Das Wassenaar-Abkommen ist zwar politisch, aber nicht unmittelbar rechtlich bindend.

Wer setzt denn dieses Wassenaar-Abkommen um?

Für verbindliche Regeln zum Export von Dual-use-Gütern und damit auch für Überwachungstechnologie ist die EU-Kommission zuständig. Der Entwurf der EU-Kommission für eine Umsetzung der jüngsten internationalen Beschlüsse in der EU-Kontrollliste wird noch für Mai erwartet. Bis Herbst soll die Neuregelung in Kraft sein. Die Bundesregierung setzt sich für eine EU-weit einheitliche und effektive Handhabung der neuen Regeln ein.

Und bis dahin läuft alles, wie bisher?

Nein. Bis die neuen Kontrollen auf Brüsseler Ebene gelten, wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Export dieser Überwachungstechnologien in Länder mit zweifelhafter Menschenrechtslage mit den verfügbaren Instrumenten des Außenwirtschaftsrechts unterbinden.

Aber um solche Geschäfte zu verhindern, muss man davon doch überhaupt erstmal Kenntnis bekommen!

Das stimmt. Bislang gibt es weder eine Melde-, geschweige denn eine Genehmigungspflicht für solche Exporte. Gleichwohl ist der Zoll über die Waasenaar-Beschlüsse zur Überwachungstechnologie informiert und wird darauf achten, dass problematische Lieferungen bereits vor In-Kraft-Treten der europäischen Regelungen überprüft werden können und damit keine außen-und sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands gefährdet werden. Zudem steht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie natürlich auch im Kontakt mit den deutschen Produzenten von Überwachungstechnogien. Für die Einzelfallprüfung stehen die gängigen Verfahren der Exportkontrolle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung.

In welche Länder soll zukünftig keine Überwachungstechnologie mehr exportiert werden?

Die innerhalb der Bundesregierung beteiligten Behörden und Ministerien sind dabei, sich zu den Kriterien genehmigungsfähiger Ausfuhren abzustimmen. Dazu gehört auch die Frage, welche Regionen und Länder mit Blick auf die Wahrung der Menschenrechte besonders kritisch behandelt werden müssen. Dabei spielt natürlich die jeweils aktuelle politische Lage eine große Rolle. Ausfuhrgenehmigungen bleiben jedoch auch an der Stelle Prognoseentscheidungen.

Wie genau wird denn "Überwachungstechnologie" definiert?

Das ist natürlich eine ausgesprochen anspruchsvolle Aufgabe. Denn die Grenzen zwischen unproblematischen Technologien, etwa zum reibungslosen Betrieb von Telefonnetzen, sowie problematischen Anwendungen sind immer fließend. Es zunächst Aufgabe der technischen Experten, hierfür vernünftige Abgrenzungskriterien zu entwickeln. Politisch brauchen wir dann den internationalen Konsens, um effektive Exportkontrollen zu gewährleisten. Die Bundesregierung wird hierfür weiterhin aktiv sinnvolle Vorschläge machen, auch über die bisherigen Wassenaar-Beschlüsse hinaus. Die EU-Mitgliedstaaten müssen hier an einem Strang ziehen. Die EU-Kommission sollte konstruktive Vorschläge auch in ihre Initiativen mit einbeziehen.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 20. Mai 2014
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2014