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AUSSENHANDEL/1642: WTO - US-Beihilfen für den Flugzeughersteller Boeing rechtswidrig (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 29. November 2016

Zypries: US-Beihilfen für den Flugzeughersteller Boeing WTO-Rechtswidrig


Ein Streitschlichtungspanel der Welthandelsorganisation (WTO) hat gestern entschieden, dass Steuervergünstigungen des US-Bundesstaats Washington für die örtliche Luftfahrtindustrie verbotene Ausfuhrsubventionen darstellen und damit klar gegen das WTO-Recht verstoßen. Konkret ging es um Vergünstigungen für den Zeitraum 2025 bis 2040 in Höhe von 8,7 Mrd. USD.

Die Parlamentarische Staatssekretärin und Koordinatorin der Bundesregierung für die Luft- und Raumfahrt, Brigitte Zypries: "Das vorliegende Urteil zeigt, dass beide Seiten ihre Hausaufgaben machen müssen. Einseitige Schuldzuweisungen helfen nicht dabei, gleiche Wettbewerbsbedingen für die EU- und die US-Flugzeugindustrie zu schaffen. Wir erwarten Mitte nächsten Jahres noch eine weitere WTO-Entscheidung, die sich mit von der EU beanstandeten Umsetzungsmängeln im ursprünglichen Boeing-Fall befasst. In beidseitigem Interesse gilt es WTO-rechtswidrige Subventionen und Vergünstigungen abzubauen."

Das Beihilfepaket ist eine Fortsetzung und substanzielle Erweiterung früherer, ebenfalls von der WTO beanstandeter Subventionen von 3,1 Mrd. USD für die Zeit bis 2024 für die Boeing 787 "Dreamliner". Die Subventionen haben im Ergebnis zur Ansiedlung der Flügelproduktion und der Endmontage der Boeing 777X in Washington geführt. Die EU sowie Deutschland, Frankreich, Spanien und das Vereinigte Königreich hatten aufgrund der wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen der Steuererleichterungen auf die Marktchancen von Airbus bei der WTO Klage hiergegen erhoben.

Die Klagen der USA und der EU zur Subventionierung der gegenseitigen Luftfahrtindustrie laufen bereits seit 2004 und stellen die umfangreichsten Prozesse in der Geschichte der WTO-Streitschlichtung dar. Im "Airbus"-Fall hat die EU im Oktober 2016 Berufung gegen die Entscheidung des sog. Compliance-Panels eingelegt. Dieses überprüft, ob die Entscheidung im Ausgangsverfahren korrekt umgesetzt wurde. Auch gegen das Urteil von gestern sind noch Rechtsmittel zulässig.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 29. November 2016
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2016

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