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AUSSENHANDEL/1698: Exportkreditgarantien - Erleichterungen bei Ausfuhrgeschäften nach Afrika (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 16. August 2018

Exportkreditgarantien: Erleichterungen bei Ausfuhrgeschäften nach Afrika greifen


Die Bundesregierung hat die Konditionen für die staatlichen Exportkreditgarantien bei Ausfuhren in ausgewählte afrikanische Länder deutlich verbessert und damit das Exportgeschäft für deutsche Unternehmen erleichtert. Zahlreiche Projekte konnten dadurch realisiert werden.

Bundesminister Altmaier: "Unternehmen spielen bei der wirtschaftlichen Entwicklung Afrikas eine Schlüsselrolle. Mit den Exportkreditgarantien unterstützt die Bundesregierung das Engagement deutscher Unternehmen für den afrikanischen Kontinent."

Die Verbesserung der Konditionen zahlt sich nun aus: Mit 1,09 Milliarden Euro hat sich das Deckungsvolumen für Afrika in den ersten sechs Monaten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt (1. Halbjahr 2017: 0,44 Milliarden Euro) und liegt damit schon jetzt über dem Niveau des gesamten Vorjahres (2017: 1,07 Milliarden Euro). Auf die Region Subsahara-Afrika entfielen 0,55 Milliarden Euro (2017: 0,25 Milliarden Euro). Zu den TOP 5 Ländern gehören Burundi, Südafrika, Kenia, Angola und Benin.

Insbesondere wird die jüngste Entscheidung der Bundesregierung, den Selbstbehalt für ausgewählte Afrikageschäfte von zehn auf fünf Prozent zu senken, erfolgreich angenommen. Bereits wenige Wochen nach dieser Entscheidung flankiert der Bund zwei größere Ausfuhrgeschäfte mit einer staatlichen Exportkreditgarantie. Mit einem Projekt unterstützt er den Export dezentraler Solaranlagen und Energiespeicher in den Senegal. Damit sollen in den kommenden Jahren 300 Dörfer eine Stromversorgung erhalten. Bei dem zweiten Geschäft fördert der Bund die Lieferung von Ambulanzfahrzeugen nach Ghana.

Um Ausfuhrgeschäfte nach Afrika zu erleichtern, hatte die Bundesregierung Anfang Juni 2018 den Selbstbehalt bei Deckungen für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor in jenen Ländern gesenkt, die im Rahmen der G20-Initiative "Compact with Africa" die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessert haben.

Der reduzierte Selbstbehalt gilt für die Absicherung von Lieferungen und Leistungen nach Côte d?Ivoire und in den Senegal sowie - unter gewissen Voraussetzungen - nach Äthiopien, Ghana und Ruanda. Sofern es die politische und wirtschaftliche Lage in den Ländern zulässt, wird die Bundesregierung die Regelung auf weitere Staaten Subsahara-Afrikas ausweiten.

Auch die staatlichen Absicherungen für Geschäfte mit anderen Ländern sind gestiegen: Unsichere Entwicklungen auf wichtigen Exportmärkten ließen die Nachfrage nach Exportkreditgarantien im ersten Halbjahr 2017 für Geschäfte weltweit ansteigen. Folglich hat die Bundesregierung Neudeckungen von 8,1 Milliarden Euro (+ 5,7 Prozent) übernommen, 77 Prozent davon für Geschäfte mit Schwellen- und Entwicklungsländern.

Weitere Informationen zu den Instrumenten der staatlichen Exportkreditgarantien finden Sie unter www.agaportal.de.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 16. August 2018
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Öffentlichkeitsarbeit, 11019 Berlin
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. August 2018

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