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BANK/412: Bundesrat billigt Bad-Bank-Gesetz (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Pressemitteilung Nr. 33 vom 10. Juli 2009

Größerer Spielraum der Banken für Kreditvergabe - Bundesrat billigt Bad-Bank-Gesetz


Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung gebilligt. Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Mit dem vom Bundesrat heute verabschiedeten Gesetz werden die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung zur Stabilisierung der Finanzmärkte um ein weiteres, notwendiges Element ergänzt.

Im Rahmen des Gesetzes stehen den Banken zwei "Bad-Bank-Modelle" zur Verfügung. Entscheidend ist: Die Risiken der "Bad Banks" werden nicht einfach an die öffentliche Hand und damit an den Steuerzahler weitergereicht. Dem Grundsatz, dass letztlich die Banken bzw. deren Eigentümer für die Risiken der "Bad Banks" einstehen müssen, werden beide Modelle voll gerecht. Die Gewährung von Garantien innerhalb der Modelle erfolgt unter Rückgriff auf den bestehenden Garantierahmen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin). Eine Erweiterung ist hierfür nicht nötig. Die Eigentümer der Banken, die diese Garantien in Anspruch nehmen, erhalten diese Leistung vom Staat nicht kostenlos. Sie müssen dem SoFFin dafür eine angemessene Gebühr zahlen.

Das so genannte Zweckgesellschaftsmodell bietet den Banken die Möglichkeit, strukturierte Wertpapiere mit unsicherer Wertentwicklung ("toxische Wertpapiere") aus den Bankbilanzen auszulagern und in institutsspezifische Zweckgesellschaften zu übertragen. Damit erhalten Banken wieder mehr Spielräume für die Vergabe von Krediten. Derzeit müssen die Banken fortlaufend mehr Eigenkapital hinterlegen, um den immer höheren Abschreibungsbedarf dieser Wertpapiere Rechnung zu tragen. Dieses Eigenkapital steht den Banken dann nicht mehr für Kredite an Unternehmensgründer, mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe oder Großunternehmen zur Verfügung - eine ernste Gefahr für die wirtschaftliche Erholung und damit viele Arbeitsplätze in Deutschland.

Mit dem Konsolidierungsmodell können Finanzinstitute zum anderen Abwicklungsanstalten unter dem Dach der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) gründen, bei denen sie dann ein gegenüber dem Zweckgesellschaftsmodell breiteres Spektrum an Risikooptionen, aber auch strategisch nicht mehr notwendige Geschäftsbereiche auslagern können. Mit dem Konsolidierungsmodell unterstützt die Bundesregierung insbesondere auch die notwendige Konsolidierung der Landesbanken, zu der sich die Länder mit Landesbankbeteiligung bis zum 31. Dezember 2010 verpflichtet haben.

Die Landesbanken erhalten mit der Unterstützung durch den Bund eine echte Chance auf einen tragfähigen Neuanfang. Gleichzeitig wird den Ländern innerhalb des Gesetzes die Möglichkeit eröffnet, auch unter eigener Regie Konsolidierungsanstalten nach Landesrecht zu errichten. Solche Abwicklungsanstalten, die die Länder auf Landesebene gründen, können allerdings keine Garantien vom SoFFin erhalten, auch nicht für die Refinanzierung von strukturierten Wertpapieren.


Weitere Informationen

- Download: Anlage Zweckgesellschaftsmodell [PDF, 15 KB] [1]
- Download: Anlage Konsolidierungsmodell zur Übertragung von Risikopositionen sowie ggf. Geschäftsbereichen auf Abwicklungsanstalten (auf Bundesebene oder als reine Landesanstalten auf Landesebene) [PDF, 32 KB] [2]


[1] http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Presse/Pressemitteilungen /Finanzpolitik/2009/07/20091007__PM33__Anlage1,templateId=raw,property =publicationFile.pdf
[2] http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Presse/Pressemitteilungen /Finanzpolitik/2009/07/20091007__PM33__Anlage2,templateId=raw,property =publicationFile.pdf


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Quelle:
BMF-Pressemitteilung Nr. 33 vom 10.07.2009
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juli 2009