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BANK/535: Einheitliche Bürgschaftsbestimmungen erleichtern Kreditaufnahme (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 1. Juni 2017

Staatssekretär Machnig: Einheitliche Bürgschaftsbestimmungen erleichtern Kreditaufnahme für KMU


Bund, Länder und Bürgschaftsbanken haben sich darauf geeinigt, dass alle 16 deutschen Bürgschaftsbanken ab dem 1. Juli 2017 einheitliche und modernisierte Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB) anwenden. Die Bürgschaftsbanken unterstützen Gründerinnen und Gründer, Unternehmensnachfolger sowie kleine und mittlere Unternehmen bei der Finanzierung, wenn keine ausreichenden banküblichen Sicherheiten zur Verfügung stehen.

Staatssekretär Matthias Machnig sieht Vorteile für kleine und mittlere Unternehmen: "Bundesweit einheitliche Allgemeine Bürgschaftsbedingungen unterstützen den Bürokratieabbau und verringern für die Hausbanken den Aufwand bei der Zusammenarbeit mit den Bürgschaftsbanken. Der Mittelstand profitiert davon durch erleichterten Finanzierungszugang."

So wie alle Banken Allgemeine Geschäftsbestimmungen haben, brauchen die Bürgschaftsbanken ABB, um das Verhältnis zwischen den kleinen und mittleren Unternehmen als Kreditnehmern, Hausbanken und Bürgschaftsbanken einfach zu regeln. Über die Jahre hatten sich die ABB in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich entwickelt.

Mit der jetzt gelungenen Vereinheitlichung werden die Bestimmungen auch an neue Regulierungsanforderungen für die Kreditwirtschaft und die voranschreitenden Entwicklungen zur Digitalisierung und Standardisierung von Bankprozessen angepasst.

2016 haben die Bürgschaftsbanken 6.200 Finanzierungsvorhaben unterstützt und dabei Kredite und Beteiligungen in Höhe von fast 1,7 Mrd. Euro abgesichert. Ein Schwerpunkt der Förderung liegt in der Finanzierung von Existenzgründungen und Übernahmen. Der Bund und die Länder entlasten die Bürgschaftsbanken durch anteilige Rückbürgschaften.

Kontaktdaten aller Bürgschaftsbanken unter:
www.vdb-info.de/mitglieder.

Mehr Informationen zu den neuen ABB auf der VDB-Homepage:
www.vdb-info.de/service.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 1. Juni 2017
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2017

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