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ENERGIE/1290: Netzregelverbund für die deutschen Stromnetze (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 16. März 2010

Bundesnetzagentur ordnet Netzregelverbund für die deutschen Stromnetze an

Kurth: "Kosteneinsparungen in dreistelliger Millionenhöhe zu erwarten"


Die Bundesnetzagentur hat heute die deutschlandweite Einführung eines Netzregelverbunds bis spätestens 31. Mai 2010 angeordnet. Die Entscheidung verpflichtet die vier Übertragungsnetzbetreiber zu einer intensiveren Zusammenarbeit bei der Ausregelung der deutschen Stromnetze.

"Durch die Entscheidung der Bundesnetzagentur sind bei den jährlichen Kosten dauerhafte Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe zu erwarten. Von diesen Einsparungen profitieren nicht nur die Netzbetreiber und Stromlieferanten. Auch den Verbrauchern könnten diese in Form von sinkenden Strompreisen zugutekommen", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Eine der Hauptaufgaben der Übertragungsnetzbetreiber ist der Ausgleich der permanenten Leistungsungleichgewichte zwischen Erzeugung und Verbrauch. Jeder Übertragungsnetzbetreiber nimmt diese Aufgabe für seine Regelzone in eigener Verantwortung wahr. Bislang konnte die separate Ausregelung der vier Regelzonen zu einem entgegengerichteten Einsatz von Regelenergie führen, dem sog. Gegeneinanderregeln. Während in einer Regelzone zum Ausgleich einer Überspeisung negative Regelenergie zum Einsatz kam, wurde in einer anderen Regelzone zeitgleich positive Regelenergie zum Ausgleich einer Unterspeisung benötigt. Der Einsatz von Regelenergie ist teuer, weil hierfür z. B. jederzeit einsatzbereite Kraftwerkskapazitäten als Regelleistung vorgehalten werden müssen.

Der jetzt angeordnete Netzregelverbund verhindert das Gegeneinanderregeln vollständig. Die Leistungsungleichgewichte der einzelnen Regelzonen werden saldiert, sodass nur noch der verbleibende Saldo durch den Einsatz von Regelenergie ausgeglichen werden muss. Auch die Höhe der vorzuhaltenden Regelleistung kann durch den Netzregelverbund reduziert werden.

"Der Netzregelverbund führt außerdem zu einer Zusammenfassung der bislang zersplitterten Teilmärkte für Regelenergie. Dies verspricht einen verstärkten Wettbewerb zwischen den Anbietern von Regelenergie und damit weitere Kosteneinsparungen", ergänzte Kurth.

Der Netzregelverbund wird von den drei Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz Transmission GmbH, EnBW Transportnetze AG und transpower stromübertragungs gmbh für ihre Regelzonen bereits seit dem letzten Jahr praktiziert. Im jetzt abgeschlossenen Verfahren war zu entscheiden, ob der Netzregelverbund deutschlandweit für alle vier Regelzonen gelten soll. Alternativ stand ein Vorschlag des vierten Übertragungsnetzbetreibers, der Amprion GmbH, zur Diskussion, die vier Übertragungsnetze durch einen sog. Zentralregler als zentrale Instanz auszuregeln. Es zeigte sich, dass die beiden Konzepte bei wesentlichen Leistungsmerkmalen ebenbürtig sind.

"Ausschlaggebend für unsere Entscheidung war, dass die deutschlandweite Einführung des Netzregelverbunds schnell umgesetzt werden kann. Angesichts der enormen Höhe der kurzfristig zu erzielenden Einsparungen in Höhe von ca. 16 Mio. Euro pro Monat ist ein Aufschub bei der Hebung dieser Potenziale nicht vertretbar", so Kurth.

Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass künftig auch weitere Schritte hin zu einer noch intensiveren Zusammenarbeit der Übertragungsnetzbetreiber möglich sind. "Der jetzige Schritt ist kurzfristig möglich, muss aber keinesfalls der letzte sein und könnte sich eines Tages auch als Vorstufe zu einer weiteren Integration der Netze wie z. B. eines Zentralreglers oder einer einheitlichen Regelzone herausstellen. In Zukunft ist ebenfalls denkbar, dass auf gleichberechtigter Basis ein solcher Verbund auch in Richtung der europäischen Nachbarländer erweitert werden könnte. Alle Integrationsbemühungen könnten dabei Schritte zur Schaffung einheitlicher europäischer Netzstrukturen sein", sagte Kurth.


Die Entscheidung ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. März 2010
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2010