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ENERGIE/1458: Legitime Eigentumsrechte beim Netzausbau nicht berücksichtigt (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 30. Juni 2011

Legitime Eigentumsrechte beim Netzausbau nicht berücksichtigt

Agrarstrukturelle Belange müssen beachtet werden


Anlässlich der Verabschiedung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes durch den Bundestag bekräftigt der Deutsche Bauernverband, dass auch die deutschen Bauern grundsätzlich positiv zur Neuausrichtung der Energiepolitik stehen. Die Land- und Forstwirtschaft kann einen spürbaren aber begrenzten Beitrag zur Energiewende leisten.

Der DBV zeigt sich aber enttäuscht, dass mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz die Berücksichtigung der agrarstrukturellen Belange und der Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer und -nutzer nicht auf erforderliche neue gesetzliche Grundlagen gestellt wurden. Für die Eigentümer und Nutzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen sei der Ausbau, insbesondere der Hochspannungsnetze, unvermeidbar mit gravierenden Beschränkungen der Nutzung und Entwicklung ihrer Flächen verbunden. Der beschleunigte Ausbau der Hochspannungsnetze bedürfe daher der Akzeptanz der unmittelbar Betroffenen. Der Bundestag habe die Chance vergeben, diese Akzeptanz durch Aufnahme einer Neuregelung zu angemessenen Vergütungs- und Ausgleichsansprüchen im Gesetz sicherzustellen. Es ist völlig unverständlich, warum den Kommunen zur Sicherung ihrer Akzeptanz hohe Ausgleichszahlungen zugebilligt werden, während die unmittelbar in ihren Eigentumsrechten betroffenen Bauern und Waldbesitzer weiterhin nur nach Aufopferungsgrundsätzen entschädigt werden sollen. Den Eigentümern müssen wiederkehrende Vergütungen gewährt werden, die sich am Wert der einzuräumenden Nutzungsrechte für das Netzbetreiberunternehmen zu orientieren haben.

Der Deutsche Bauernverband fordert daher weiterhin, dass entsprechende gesetzliche Neuregelungen kurzfristig in Angriff genommen werden.

In den Abwägungsprozessen der Bundesfachplanung muss aus Sicht des landwirtschaftlichen Berufsstandes unbedingt auch die Berücksichtigung agrarstruktureller Belange stärker verankert werden. Mit den jetzigen Regelungen besteht die Gefahr, dass der Flächenverbrauch zusätzlich angeheizt werde. Einerseits werden Flächen für die Leitungen benötigt. Für den Eingriff in die Natur durch den Leitungsbau verlangt der Gesetzgeber zusätzlich einen naturschutzrechtlichen Ausgleich, für den wiederum landwirtschaftliche Flächen herangezogen werden. Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich bei dem aus umweltpolitischen Gründen erforderlichen Netzausbau ist deshalb zu beenden. Der Deutsche Bauernverband erwartet, dass mit einem Programm zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen kurzfristig eine Wende beim nach wie vor gravierenden Flächenverbrauch eingeleitet wird.

Im Vergleich zu der im Gesetz vorgesehenen Einbeziehung anerkannter Naturschutzvereinigungen müssen aufgrund ihrer Betroffenheit außerdem die Organisationen des landwirtschaftlichen Berufsstandes frühzeitig und gleichberechtigt in die Bundesfachplanung der Trassenkorridore einbezogen werden. Bei der Abwägung zwischen ober- und unterirdischer Trassenführung müssen auch Aspekte des Bodenschutzes und des Erhaltes der Bodenfunktion besser berücksichtigt werden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. Juni 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2011