Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

ENERGIE/1553: Diskriminierung landwirtschaftlicher Bauten bei Photovoltaik (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 7. März 2012

DBV wehrt sich gegen Diskriminierung landwirtschaftlicher Bauten bei Fotovoltaik

Bauernverband: Längere Übergangsfristen dringend erforderlich


Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert in einer Stellungnahme zum Änderungsgesetz des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für Fotovoltaik einen Vertrauensschutz bei bereits begonnenen Vorhaben und wehrt sich gegen eine Diskriminierung landwirtschaftlicher Gebäude bei den Vergütungen. Außerdem fordert der DBV eine Konzentration der Förderung für Freiflächenanlagen im Sinne des Flächenschutzes Konversionsflächen, also auf nicht mehr genutzte Militär- und Gewerbeflächen. Aus Sicht des DBV ist es grundsätzlich jedoch kein guter Weg, ein soeben novelliertes Gesetz bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten wieder in wichtigen Punkten zu korrigieren. Der DBV setzt sich für mehr Stetigkeit in der Förderpolitik ein.

Im Einzelnen hält der DBV eine Übergangsregelung bei der zusätzlichen Kürzung der Vergütungssätze für unbedingt notwendig, die den Vertrauensschutz für in Planung bzw. Bau befindliche Investitionen sichert. Eine generelle Ausschlussfrist zum 9. März 2012 ist völlig inakzeptabel. Auch die aktuell diskutierte Fristsetzung zum 1. April ist unzureichend. Der DBV fordert eine deutlich verlängerte Frist, die sichert, dass begonnene Vorhaben mit bereits abgeschlossenen Kauf- und Finanzierungsverträgen noch zu den bisherigen Konditionen umgesetzt werden können. Dazu muss eine Übergangsfrist gefunden werden, die möglichst nahe am 30. Juni 2012 liegt, dem bisher geltenden Datum der nächsten Vergütungssenkung.

Eine Diskriminierung von Fotovoltaikanlagen auf neu errichteten Gebäuden im Außenbereich, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, in der Regel landwirtschaftliche Gebäude, lässt sich sachlich nicht begründen und wird abgelehnt. Sollten in der Praxis tatsächlich über den Weg der baurechtlichen Privilegierung der Landwirtschaft neue Gebäude im Außenbereich allein zum Zweck der Fotovoltaik-Nutzung errichtet worden sein, so ist hier aus Sicht des DBV in erster Linie die Überwachung durch die Baugenehmigungsbehörden gefordert.

Bei den Fotovoltaik-Freiflächenanlagen sind aus Sicht des DBV insbesondere die 110-Meter-Streifen entlang von Bundesautobahnen und Schienenwegen sowie die Umwidmung von Gewerbe- und Industriegebieten sehr bedenklich. Hier hat die EEG-Förderung zu einem neuerlichen "Wildwuchs" von Freiflächenanlagen geführt, was einseitig zu Lasten des Schutzes landwirtschaftlicher Flächen geht. Die Förderung von Freiflächenanlagen im EEG muss auf tatsächliche Konversionsflächen streng beschränkt werden. Auch muss die zeitliche und Größen-Degression der Vergütungen hier ebenso stark zur Wirkung kommen wie in allen anderen EEG-Bereichen.

Den Vorschlag zur Marktintegration, also ein überstürzter Abbau der staatlich garantierten Förderung - noch dazu über eine Verordnungsermächtigung - lehnt der DBV ab. Dies würde das Vertrauen in die Berechenbarkeit der Investitionsbedingungen zerstören, denn bei Bioenergie- oder Windanlagen geht es um Vorhaben mit Planungsvorläufen von ein bis drei Jahren und um Investitionssummen im Millionenbereich mit entsprechenden Finanzierungserfordernissen. Schließlich fordert der DBV notwendige Korrekturen von redaktionellen Fehlern aus der hektischen Schlussberatung des EEG 2012 im Juni 2011. Dazu gehört u.a. in der Biomasseverordnung der Wegfall der Einschränkungen für Kleegras und Luzernegras als Zwischenfrucht bei der Rohstoffvergütung. Der Vorschlag für eine Kostentragung der erforderlichen Nachrüstung von Fotovoltaikanlagen zur Erhaltung der Systemstabilität (50,2 Hertz-Problematik) jeweils hälftig über die EEG-Umlage und die Netzentgelte wird aus Sicht der landwirtschaftlichen Anlagenbetreiber begrüßt.


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 7. März 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2012