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FINANZEN/034: Mehr Sicherheit auf internationalen Finanzmärkten (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 14. September 2009

Mehr Sicherheit auf den internationalen Finanzmärkten


Bilanzierungsregeln

Um die Bilanzierung von Finanzinstrumenten, also ihre Bewertung und Klassifikation - besonders für die Bewertung von Bank- und Versicherungsbilanzen - in der EU zukünftig noch besser und vor allem transparenter ausgestalten zu können, wurde das so genannte International Accounting Standards Board (IASB) in London beauftragt, neue Standards zu definieren, die langfristig Eingang finden sollen in Europäisches Recht.

Hintergrund: Angesichts der weltweiten Finanzkrise sollen die Rechnungslegungsvorschriften für Wertpapiere überdacht und überarbeitet werden.


IASB-Standards

Die vom IASB entwickelten Standards werden International Financial Reporting Standards (IFRS) genannt. Auf ihrer Grundlage erfolgt für kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Regel die europäische Bewertung von Finanzinstrumenten aller Art, wie zum Beispiel Anleihen und Darlehen, Derivate oder Asset Backed Securities. Sie bilden auch die Grundlage für die Rechnungslegung von Unternehmen, die Wertpapier- und Kreditgeschäften nachgehen. Europaweit sind von den IFRS etwa 7000 Unternehmen betroffen, davon rund 1000 in der Bundesrepublik. In den USA heißt das Äquivalent Financial Accounting Standards Board (FASB), ihre Rechnungslegungsstandards werden Statements of Financial Accounting Standards (SFAS) genannt.

Diese Standards dienen in erster Linie der Transparenz im Geschäft mit den Finanzinstrumenten. Zur Erinnerung: Der Handel mit den "Asset Backed Securities" und "Collateralized Debt Obligations" genannten Schuldverschreibungen ist die Wurzel der weltweiten Finanzkrise. Hier für mehr Transparenz zu sorgen und Klarheit zu schaffen wie Banken und Versicherer künftig ihre Wertpapierbestände bewerten sollen, ist oberstes Gebot auf den Finanzmärkten [1] und zentrales Interesse der Bundesregierung.

Das IASB hat nun seine Vorschläge unterbreitet, wie der "IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" genannte und bereits existierende Standard zu erweitern sei. Die Bundesregierung bewertet den vorliegenden Entwurf allerdings äußerst kritisch und setzt sich dafür ein, den vorgelegten Vorschlag substantiell zu überarbeiten.


"Fair Value-Bewertung"

Im Zentrum der Diskussion steht die so genannte "Fair Value-Bewertung" von Finanzinstrumenten, womit eine an aktuellen Marktwerten und Tagespreisen orientierte Bewertung von Aktien und Anleihen gemeint ist. Je nach Lage an der Börse bringt diese Bewertung hohe Gewinne oder aber, bei fallenden Börsenkursen, große Abschreibungen. Eine Regelung die, wie die Finanzkrise gezeigt hat, zumindest krisenverschärfende Wirkung hatte und Banken existenzbedrohende Bewertungsverluste verschaffte. Der IASB hat nun eine Zweiteilung vorgeschlagen: Am Markt gehandelte Wertpapiere werden nach dem fairen Wert bewertet, alle anderen Positionen nicht. Eine Umklassifizierung soll ausgeschlossen werden.

Bei der vorgeschlagenen Kategorisierung habe man zum einen noch nicht trennscharf genug unterschieden, so die Bundesregierung, außerdem sei die Umklassifizierung in Ausnahmefällen auf Druck der Politik vom IASB im letzten Oktober bereits zugelassen worden. Damals eine wichtige Bilanzierungserleichterung für die Banken, die auch für Ausnahmefälle beibehalten werden sollte. Wie die "Fair Value-Bewertung" genau aussehen soll, sei noch nicht genau genug definiert. Um eine dauerhafte Stabilität der Finanzmärkte zu garantieren, sei dies aber unabdingbar, eine weitere Überarbeitung der Vorschläge mithin dringend geboten.


[1] http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/ Service/Glossar/F/002__Finanzmarkt.html


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 14.09.2009
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. September 2009