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FORSCHUNG/656: Transfer von Forschung durch Normung und Standardisierung (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 6. November 2009

Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen (FuE) durch Normung und Standardisierung


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) beabsichtigt mit der heute im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinie Vorhaben zum "Transfer von FuE-Ergebnissen durch Normung und Standardisierung" zu fördern. Ziel der Fördermaßnahme ist der sukzessive Transfer von Forschungsergebnissen in die Unternehmen. Neuste Erkenntnisse der Forschung sollen in Normen und Standards überführt werden.

Die Bundesregierung Deutschland investiert im nationalen und europäischen Umfeld beträchtliche Ressourcen in die staatliche Forschungsförderung. Während Deutschland dadurch in vielen Forschungsgebieten eine Spitzenstellung einnimmt, muss es noch besser gelingen, die entsprechenden Spitzentechnologien in auf dem Weltmarkt erfolgreiche Produkte umzusetzen.

Gefördert werden Vorhaben von Unternehmen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, insbesondere KMU sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die entsprechende Inhalte und Zielstellungen verfolgen. Der Gesamtbetrag der Zuwendungen im Rahmen dieser Richtlinie ist auf EUR 150.000 beschränkt. Die Projektlaufzeit soll mindestens 6 und maximal 36 Monate betragen.

Ab sofort können Themenskizzen in schriftlicher Form beim Deutschen Institut für Normung (DIN) eingereicht werden. Eine Auswahl der Skizzen erfolgt zum 28. Februar eines jeden Jahres, erstmalig 2010.

Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den festgelegten Kriterien des Programms durch das DIN vorgeprüft und danach von unabhängigen Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft im Rahmen des DIN-Präsidialausschusses "Forschung, Innovation und Entwicklung (SO-FIE)" diskutiert und bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt.

Das Auswahlergebnis wird den Interessenten in der Regel im Februar eines jeden Jahres mitgeteilt.


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 6. November 2009
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2009