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GEWERKSCHAFT/1300: Postpersonalrechtsgesetz - ver.di verlangt wirkungsvollen Schutz für Beamte (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 30. November 2015

Postpersonalrechtsgesetz: ver.di verlangt wirkungsvollen Schutz für Beamte


Berlin, 30.11.2015 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Bundesregierung auf, bei der Verleihung von Beamten an private Unternehmen außerhalb der so genannten Postnachfolger für eine Absicherung dieser Beschäftigtengruppe zu sorgen. "Wir erwarten vom Bundesfinanzministerium im Falle der Verleihung von Dienstherrenbefugnissen auf andere Unternehmen etwa bei Liquidierung oder Spaltung eines bestehenden Postnachfolgeunternehmens und eines Wechsels von Beamten zu anderen Unternehmen wirkungsvolle Schutz- und Bestandsregelungen", betonte Klaus Weber, ver.di-Bundesbeamtensekretär, im Vorfeld einer ver.di-Fachtagung mit mehr als 250 Betriebsratsmitgliedern der Deutsche Post/DHL, der Postbank und der Deutschen Telekom, die am Dienstag in Berlin beginnt.

Hintergrund ist die kürzlich erfolgte Änderung im Postpersonalrechtsgesetz, nach der künftig ein "Beleihungsmodell" angewendet werden könnte. Während bislang lediglich die drei Aktiengesellschaften, die vor zwanzig Jahren aus der Bundespost hervorgegangen sind, die Befugnis für den Einsatz von Beamtinnen und Beamten hatten, könnten nun auch andere Unternehmen Beamte im Betriebsablauf einplanen. Diese Verleihung von Dienstherrenbefugnissen auf andere Unternehmen sei verfassungsrechtlich "äußerst bedenklich", mahnte Weber.

Angesichts dieser Umstände trage die Politik auch künftig eine hohe Verantwortung für die in den Unternehmen eingesetzten etwa 100.000 Beamten: "Die Bundesregierung bleibt aufgrund der besonderen Lage einer Beschäftigung von Beamten unter betriebswirtschaftlichen Bedingungen gefordert, berufliche Perspektiven etwa im Laufbahnrecht zu schaffen und auf die Einhaltung der Regelungen des allgemeinen Beamtenrechtes zu dringen", betonte Weber. Engagement und Kompetenz dieser Berufsgruppe verdienten größere Anerkennung, etwa durch erweiterte Beförderungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.

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Quelle:
Presseinformation vom 30.11.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2015

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