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GEWERKSCHAFT/1304: Kritik an der Entscheidung des Verkehrsausschusses zum Vergabegesetz (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 16. Dezember 2015

ver.di kritisiert Entscheidung des Verkehrsausschusses zum Vergabegesetz


Berlin, 16.12.2015 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Entscheidung des Verkehrsausschusses im Bundestag, Beschäftigte im öffentlichen Personennahverkehr durch das Vergabegesetz nicht zu schützen.

Auf Grund der heute im Verkehrsausschuss erfolgten Entscheidung wird der am Donnerstag (17.12.2015) im Bundestag zur Abstimmung vorliegende Entwurf des Vergabegesetzes keine Regelung zum Schutz der Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr in Städten und Landkreisen enthalten. "Damit ist die Chance, im nationalen Recht etwas für die Beschäftigten zu tun, vertan", betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. Diese Möglichkeit hätte es im Rahmen der EU-Richtlinie durchaus gegeben, so die Gewerkschafterin.

ver.di hatte gefordert, dass Beschäftigte bei Neuvertragsvergaben vom Neubetreiber ein Arbeitsangebot unter Erhalt ihrer bisherigen Bezahlung erhalten müssen. Das soll mit der jetzigen Entscheidung zwar für den Schienenpersonennahverkehr gelten, nicht jedoch für den Nahverkehr mit Bussen, Straßen- und U-Bahnen.

Den rund 130.000 Beschäftigten im Nahverkehr in Städten und Landkreisen drohe somit durch neue Verkehrsverträge, die im Busverkehr alle 8 bis 10 Jahre neu ausgeschrieben werden, der Verlust ihres Arbeitsplatzes oder eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen

"Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Beschäftigte bei Neubetreibern eine Absenkung ihrer Löhne von 20 Prozent und mehr hinnehmen müssen", erklärt Behle. Die Folge sei, dass die Branche für neue Beschäftigte immer weniger attraktiv werde. Zudem gebe es schon jetzt Fälle, in denen aufgrund von Fahrermangel die verlässliche Durchführung des öffentlichen Verkehrs zeitweise nicht gewährleistet sei.

Seit 2013 seien ca. 40 Prozent der Verkehrsverträge im kommunalen Nahverkehr im Ausschreibungsverfahren vergeben worden. Eine Übernahme der Beschäftigten könne dem neuen Betreiber zwar aufgetragen werden. Die Realität sehe jedoch anders aus. ver.di warne davor, dass Unternehmen mit guten Tarifbedingungen immer mehr verschwinden würden. Dieses würde zu Lasten der Beschäftigten, aber auch der Qualität und Sicherheit gehen, so Behle weiter.

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Quelle:
Presseinformation vom 16.12.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2015

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