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GEWERKSCHAFT/1512: ver.di kritisiert unfairen Wettbewerb im europäischen Luftverkehr (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 24. August 2017

ver.di kritisiert unfairen Wettbewerb im europäischen Luftverkehr - EU-Kommission mitverantwortlich für das Aus von Air Berlin


Berlin, 24.08.2017 - "Das Aus für die zweitgrößte deutsche Fluglinie ist auch das Ergebnis einer liberalen Wirtschaftspolitik der EU-Kommission, die anscheinend kein Interesse an Fluglinien hat, die tarifliche und faire Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen gewährleisten", kritisiert Christine Behle, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Ruinöser Wettbewerb auf Kosten von Löhnen und Arbeitsbedingungen sei eine Ursache der Fehlentwicklungen, die den Erfolg und die Akzeptanz eines gemeinsamen Europas in Frage stellten.

Es sei unfair, wenn europäische Airlines, die sowohl von Europa als auch innerhalb Europas fliegen, mit Leasingfirmen arbeiten, die in Asien Crews anheuern und sie zu asiatischen Bedingungen auf Lohndumping-Basis in Europa fliegen lassen. "Solche Vorgänge sind ein harter Wettbewerbsnachteil für Airlines wie Lufthansa oder Air Berlin", betont Behle.

Es sei nicht hinnehmbar, wenn Auftragsvergaben ohne qualitative Vergabekriterien erfolgen, und Flugzeuge beispielsweise Briefkastenfirmen zugeordnet werden, um Steuervorteile zu generieren. Problematisch sei auch, dass beispielsweise belgische Crews mit irischen Verträgen, zu irischen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in Belgien fliegen. Auch die Scheinselbstständigkeit von Piloten, die von ihren Arbeitgebern Vorschriften erhalten, aber nicht selbst über die ausreichende Menge an Kerosin entscheiden dürfen, als Pilot der Maschine jedoch persönlich haftbar gemacht werden, sei eine Zumutung. Hier müsse dringend ein Riegel vorgeschoben werden. "Die EU muss von ihrer Politik der rücksichtslosen Liberalisierung und Deregulierung abrücken und stattdessen die Lebens- und Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten in den Mittelpunkt stellen", so Behle.

Es sei zudem notwendig, die Vergabe von Slots an Airlines an Bedingungen zu knüpfen. So müsse beispielsweise bei Flugzeugbesatzungen das Arbeitsrecht des Landes gelten, in dem die Arbeitsleistung überwiegend erbracht werde. Behle forderte, dass die ILO-Kernarbeitsnormen eingehalten werden müssten und die Betriebserlaubnis nur dort erteilt werde, wo der Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit liege. Damit könne Sozialdumping und tendenziell auch Steuerflucht unterbunden werden.

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Quelle:
Presseinformation vom 24.08.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. August 2017

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