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GEWERKSCHAFT/1698: Verhandlungen mit Ryanair werden kurzfristig fortgesetzt (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 5. September 2018

Verhandlungen mit Ryanair werden kurzfristig fortgesetzt - Angebot aus erster Runde enttäuschend


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Fluggesellschaft Ryanair setzen am heutigen Mittwoch (5. September) die Tarifverhandlungen für die rund 1.000 Flugbegleiter bei Ryanair in Deutschland fort. Die Verhandlungen finden in Berlin statt. Der Verhandlungstermin war von Seiten der Fluggesellschaft kurzfristig vereinbart worden. In der zweiten Verhandlungsrunde werde es vorrangig um das Thema Leiharbeit gehen.

Das Angebot aus der ersten Verhandlungsrunde sei ausgesprochen enttäuschend, betont ver.di-Verhandlungsführerin Mira Neumaier. Ryanair hatte das Angebot gemacht, nationale Verträge abschließen zu wollen, allerdings erst zum Jahr 2022. Darüber hinaus habe die Fluggesellschaft die Einführung von Betriebsräten abgelehnt. Das Entgeltangebot, das für die Jahre 2018 und 2021 keine weiteren Erhöhungen vorsieht, für 2019 die Umwandlung einer bestehenden Leistungsprämie sowie eine Erhöhung pro Flugstunde um 50 Cent, und eine Erhöhung der Entgelte in 2020 um 41 Euro pro Monat sei völlig indiskutabel.

"Ryanair hat mit diesem Angebot gezeigt, dass sie den Beschäftigten keine Wertschätzung entgegenbringen und nicht bereit sind für echten Wandel", kritisiert ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. Eine der wenigen Zusicherungen, sei die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber bei saisonalen Freistellungen. Die kurzfristig angekündigten zum Teil monatelangen Freistellungen ohne Kompensation würden dabei aber weiterbestehen.

Zu den zentralen Forderungen von ver.di für die Kabinenbeschäftigten gehört eine substantielle Entgeltsteigerung, die das Einkommen für alle Beschäftigten existenzsicher und planbar macht. Dazu gehören unter anderem die Einführung eines Basisgehaltes für alle Flugbegleiter, die Erhöhung dieses Gehaltes und die Einführung einer Mindeststundengarantie. Des Weiteren fordert ver.di eine Kompensation bei Verspätungen und die Einrichtung einer betrieblichen Interessenvertretung.

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Quelle:
Presseinformation vom 05.09.2018
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. September 2018

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