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GEWERKSCHAFT/1723: Rechtsverstöße - ver.di fordert Betriebsrat bei Ryanair (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 25. Oktober 2018

Rechtsverstöße: ver.di fordert Betriebsrat bei Ryanair -
Gewerkschaft will mehr Kontrollen bei der Leiharbeit


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat nach den neuen Medienberichten über Ryanair erklärt, sie wolle mit dem Unternehmen über die Vorwürfe reden. "Ryanair muss sich wie alle anderen Unternehmen an geltendes deutsches Recht halten. Die Vorwürfe werden auch in den Tarifverhandlungen angesprochen", erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. "Es muss jetzt dringend ein Betriebsrat bei Ryanair installiert werden, um die notwendige Kontrolle zu gewährleisten. Dazu brauchen wir die Hilfe der Politik." Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte bei einem Besuch der Streikenden in Frankfurt erklärt, er wolle die Streichung der Ausnahme von fliegendem Personal im Betriebsverfassungsgesetz § 117 durchsetzen, um Mitbestimmung nach deutschem Recht zu ermöglichen.

Das manager magazin berichtete jetzt über den Umgang mit erkrankten Beschäftigten sowie das unzulässige Anlegen von Krankenakten und wies auf die Beschäftigung von Leiharbeitern durch irische Firmen in Deutschland hin, die keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung haben.

"Die Anzahl der Leiharbeitsverträge ist viel zu hoch. Die Beschäftigungen müssen schnellstens in unbefristete Arbeitsverhältnisse bei Ryanair umgewandelt werden", sagte Behle. Sie wünsche sich für Ryanair "eine zeitnahe Erhöhung der Kontrolldichte durch die staatlichen Institutionen". Da die Bundesagentur für Arbeit die aktuell fehlende "Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung" der irischen Leiharbeitsfirmen Crewlink und Workforce bestätigt habe, müsse nun der Zoll ermitteln.

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Quelle:
Presseinformation vom 25.10.2018
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2018

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