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GEWERKSCHAFT/1792: Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche - Entschließungsantrag Niedersachsens (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 15. März 2019

Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche:
ver.di begrüßt den Entschließungsantrag Niedersachsens im Bundesrat


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den Entschließungsantrag des Landes Niedersachsen zur Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche, der am heutigen Freitag (15.3.) in der Länderkammer in Berlin beraten wird. "Es ist ein gutes Zeichen für die Beschäftigten, wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen, um die Missstände in der Paketbranche einzudämmen", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Mit dem Entschließungsantrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche zu schaffen. Bereits Anfang März hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt, ein entsprechendes Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen.

ver.di fordert die Politik seit längerem auf, eine Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge in der Paketbranche einzuführen, wie sie bereits in der Bauwirtschaft und in der Fleischbranche existiert. Es könne nicht hingenommen werden, dass das starke Wachstum in der Paketbranche überwiegend über prekäre Arbeitsbedingungen stattfinde und tariflich und sozial geschützte Arbeitsplätze weiter unter Druck gerieten.

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Quelle:
Presseinformation vom 15.03.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2019

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