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GEWERKSCHAFT/253: Postmindestlohn - Arbeitgeberverband läßt Termin verstreichen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 20. Mai 2010

AGV NBZ lässt Termin für Tarifverhandlungen über Postmindestlohn verstreichen


Berlin, 20.05.2010 - Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste (AGV NBZ) ist der Aufforderung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Tarifverhandlungen über einen Tarifvertrag zu Mindestentgeltbedingungen für die Briefdienste aufzunehmen nicht gefolgt und hat den dazu für heute (20. Mai) anberaumten Termin verstreichen lassen. "Das Nicht-Erscheinen von Herrn Gerster oder seiner Mannschaft lässt uns ernsthaft an der Bereitschaft des AGV NBZ zweifeln, mit uns tatsächlich einen Tarifvertrag abzuschließen. Wir hören seitens des Verbandes öffentlichkeitswirksame Absichtserklärungen, sehen aber keine Taten", kritisierte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Nach einer Erhebung der Bundesnetzagentur seien Stundenlöhne von bis zu 5,50 Euro bei den Briefdiensten Fakt. Mit dem Auslaufen der Post-Mindestlohnverordnung zum 30. April 2010 habe die Bundesregierung den Tarifvertragsparteien den Auftrag erteilt, die tarifvertraglichen Voraussetzungen für eine erneute Verordnung zu schaffen. "Wir befürchten, dass der von Herrn Gerster angeführte Verband dieser Anforderung nicht nachkommt", sagte Kocsis.


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Quelle:
Presseinformation vom 20.05.2010
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Cornelia Haß - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2010