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GEWERKSCHAFT/268: Arbeitszeitrichtlinie soll für alle Berufskraftfahrer gelten (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 10. Juni 2010

ver.di appelliert an EU-Parlament: Arbeitszeitrichtlinie soll für alle Berufskraftfahrer gelten


Berlin, 10.06.2010 - Vor der Entscheidung des Europäischen Parlamentes (am 15. Juni in Straßburg) über den künftigen Geltungsbereich der EU-Arbeitszeitrichtlinie appelliert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an die Europa-Abgeordneten, den Kommissions-Vorschlag abzulehnen, wonach selbstständige Fahrer von den entsprechenden Schutzbestimmungen auszunehmen sind. "Alle Menschen werden einmal müde, nicht nur Angestellte. Die bestehende Arbeitszeitrichtlinie gilt daher folgerichtig auch für alle Berufskraftfahrer, egal, ob sie abhängig beschäftigt oder selbstständig sind. Das ist gut und richtig und dabei muss es bleiben", forderte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Nur eine einheitlich begrenzte Arbeitszeit schütze die Fahrer vor unerträglicher gesundheitlicher Belastung und erhöhe die Verkehrssicherheit auf Europas Straßen. "Hierzulande besteht das Speditionsgewerbe vor allem aus kleinen und mittleren Betrieben. Gerade für diese Unternehmen und ihre Beschäftigten ist die Politik in der Verantwortung, faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Der Einbezug der Selbstständigen in die Arbeitszeitrichtlinie gehört dazu", machte Kocsis deutlich.

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hatte am 28. April mit einem Votum von 30 zu 19 den Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt. Die Mehrheitsverhältnisse bei der nun bevorstehenden Abstimmung sind aber dennoch unklar. Sollte sich das Europäische Parlament dem Votum des Ausschusses anschließen, wäre der Vorstoß der Kommission endgültig vom Tisch.


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Quelle:
Presseinformation vom 10.06.2010
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Cornelia Haß - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2010