Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

GEWERKSCHAFT/275: Schleswig-Holstein ändert Sparkassengesetz (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 18. Juni 2010

Landesregierung in Schleswig-Holstein ändert Sparkassengesetz - hohe Risiken werden ignoriert


Berlin, 18.06.2010 - Allen Protesten und Warnungen zum Trotz hat die Landesregierung in Schleswig-Holstein heute das Landessparkassengesetz gegen den Willen vieler Sparkassen, der Sparkassenverbände, der Beschäftigten und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) geändert. Mit dieser Änderung will die Koalition aus CDU und FDP die Möglichkeit zur Veräußerung von 25,1 Prozent der Anteile an öffentlich-rechtlichen Sparkassen schaffen.

Es sei absehbar, dass das geänderte Landessparkassengesetz mit dem europäischen Recht in Konflikt gerate. Das könne dazu führen, dass sich private Investoren in Sparkassen einkaufen dürfen. "Damit wird das gesamte System der drei Säulen in der deutschen Kreditwirtschaft leichtfertig gefährdet", kritisiert ver.di-Bundesvorstandsmitglied Uwe Foullong. "Das ist unverantwortlich, weil sich die öffentlich-rechtlichen Sparkassen als Stabilitätshort in der Finanzmarktkrise erwiesen haben und keinesfalls privatisiert werden dürfen."

Ein offenes Geheimnis sei, dass der Hamburger Sparkasse AG (HASPA) mit der Änderung des Gesetzes ein Einstieg in die öffentlich-rechtlichen Institute ermöglicht werden soll. Stufe die Europäische Union die HASPA als Privatinstitut ein, würden auch andere Investoren ihr Recht auf Sparkassenbeteiligungen reklamieren. Damit sei der Weg in die Privatisierung dieses Finanzsektors geebnet.

Anfang Mai hatten Sparkassenbeschäftigte aus ganz Schleswig-Holstein in Kiel gegen die geplante Änderung des Sparkassengesetzes demonstriert, um auf diese Problematik aufmerksam zu machen. Nach Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen sei dieses nun der dritte Anlauf der Politik, Sparkassen zu privatisieren. Der Weg zur Veräußerung erfolge - wie zuvor auch in den anderen Bundesländern - über die Bildung von Stammkapital. Der Erwerb der Anteile soll neben anderen öffentlich-rechtlichen Sparkassen auch "sonstigen Trägern" gestattet sein.


*


Quelle:
Presseinformation vom 18.06.2010
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2010