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GEWERKSCHAFT/671: ver.di wird Fresenius Helios wegen rechtswidriger Kündigung verklagen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 28. Juni 2012

ver.di wird Fresenius Helios wegen rechtswidriger Kündigung von Streikenden auf Unterlassung verklagen



Berlin, 28.06.2012 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wird die zuständige Geschäftsleitung des Gesundheitskonzerns Fresenius wegen der rechtswidrigen Kündigung von Streikenden auf Unterlassung verklagen. "Es ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik, dass ein Unternehmen Entlassungen als Mittel des Arbeitskampfs einsetzt. Dies ist grob rechtswidrig", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Berlin. "Kündigungen sind als Kampfmittel in legitimen Streiks unzulässig." Angesichts der Tatsache, dass Fresenius Helios mit der geplanten Übernahme der Rhön-Kinikum AG zum größten Klinikbetreiber Europas und zur weltweiten Nummer 2 aufsteigen wolle, habe dieser Angriff auf das grundgesetzlich geschützte Streikrecht eine Signalwirkung über Norddeutschland und die Gesundheitsbranche hinaus, betonte Bsirske.

Fresenius Helios hatte am Freitag voriger Woche rund 1.000 Beschäftigten der Zentralen Service-Gesellschaft (ZSG) in der norddeutschen Klinikgruppe Damp gekündigt, um so die Streiks in den aktuellen Tarifauseinandersetzungen zu unterlaufen.

Die Massenentlassung war ohne Beteiligung des Betriebsrats und entgegen der Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes vorgenommen worden. Dies hat heute auch die Bundesagentur für Arbeit bestätigt, nachdem ver.di und der DGB-Nord dort um eine rechtliche Prüfung des Vorgangs gebeten hatten. Weil damit die Kündigungen offensichtlich rechtswidrig sind, werden ver.di und die Gewerkschaft NGG die Kündigungsschutzklagen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen weiter vorantreiben.

Die Streiks bei Damp werden - ungeachtet des Einsatzes von Streikbrechern - ausgeweitet. ver.di empfiehlt zudem den Betriebsräten bei Damp, eine Strafanzeige wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit gegen die Helios-Geschäftsführung zu prüfen.

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Quelle:
Presseinformation vom 28.06.2012
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2012