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GEWERKSCHAFT/699: Masseunzulänglichkeit - Konsequenzen für ehemalige Schlecker-Beschäftigte (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 5. September 2012

Masseunzulänglichkeit: Konsequenzen für ehemalige Schlecker-Beschäftigte

Für leere Versprechen der Politik muss nun Allgemeinheit zahlen



Berlin, 05.09.2012 - "Die Feststellung des Ulmer Amtsgerichts über die Masseunzulänglichkeit hat weitreichende Folgen für die ehemaligen Schlecker-Beschäftigten, denen nun auch die letzte Hoffnung auf eine finanzielle Entschädigung genommen ist", fasste Stefanie Nutzenberger, Bundesvorstandsmitglied für den Handel der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die rechtliche Situation der Betroffenen zusammen.

Die Ansprüche auf Abfindungen, wie der ausgehandelte Sozialplan sie vorsieht, sind sogenannte Altmasseverbindlichkeiten. Das bedeutet für die Tausenden von Menschen, dass sie - wenn überhaupt - nur mit einer sehr geringen Abfindung rechnen können, wobei der Auszahlungszeitpunkt noch nicht feststeht.

Dass die ehemaligen Schlecker-Beschäftigten nun wohl leer ausgehen, sei umso bitterer, "als dass der Verursacher der Unternehmenspleite, Anton Schlecker, offenbar bis zum Schluss in geradezu perfider Art und Weise versucht hat, sich auf Kosten seiner Beschäftigen zu bereichern. Bis zum heutigen Tage hat Anton Schlecker kein Wort des Bedauerns oder der Entschuldigung an seine ehemaligen Beschäftigten gerichtet - ein unsoziales und respektloses Verhalten, das seinesgleichen sucht", so Nutzenberger.

Doch auch ein offenes Wort in Richtung der Politik, die die Bewilligung einer Bürgschaft von 70 Millionen Euro für die Einrichtung einer Transfergesellschaft verweigert habe, müsse ausgesprochen werden. Diese Weigerung bezahle nun der Beitragszahler: Auf mehr als das Doppelte jener Bürgschaftssumme müsse die Bundesagentur für Arbeit verzichten. "Die vollmundigen Versprechen nicht nur der FDP, dass die Frauen auf dem Arbeitsmarkt leicht eine neue Anstellung finden, hat sich nicht bewahrheitet - noch nicht einmal jede Fünfte von ihnen hat bislang eine neue Arbeit gefunden", betonte Bundesvorstandsmitglied Nutzenberger.

In letzter Konsequenz sei nicht nur die Transfergesellschaft an der FDP und deren Politik der sozialen Kälte gescheitert, sondern auch die Einlösung der Ansprüche auf eine Abfindung der ehemaligen Schlecker-Frauen und -Männer. "Ich frage mich, ob Herr Rösler noch guten Gewissens schlafen kann oder sich bereits Gedanken über seine eigene Anschlussverwendung macht", so Nutzenberger.

Das Mindeste, was die Politik angesichts der Erfahrungen bei Schlecker nun in Angriff nehmen müsse, sei die Überarbeitung des Insolvenz- und Unternehmensrechtes. Dieses sei in seiner jetzigen Form viel zu sehr auf Geld und zu wenig auf die sozialen Belange der arbeitenden Menschen ausgerichtet und darüber hinaus völlig unpassend für filialisierte Unternehmensstrukturen wie im Einzelhandel.

"Es ist völlig absurd, dass ein Unternehmen von der Größe Schleckers in der Rechtsform des 'eingetragenen Kaufmanns' geführt werden darf, das lediglich eingeschränkten Bilanzierungs- und Transparenzvorschriften unterliegt", kritisierte Nutzenberger. Die gesetzlichen Grundlagen müssten zügig geändert werden.

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Quelle:
Presseinformation vom 05.09.2012
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christiane Scheller - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. September 2012