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GEWERKSCHAFT/937: Mindestlohn - Keine Ausnahme für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 10. Februar 2014

Mindestlohn: Keine Ausnahme für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller



Berlin, 10.02.2014 - "Auch wenn die Zeitungsverleger etwas anderes behaupten: Ein Mindestlohn für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller ist keine Gefahr für die Pressefreiheit und stellt keinen Eingriff in Grundrechte dar. Geschäftsmodelle, die auf Lohndumping beruhen, sind schlichtweg inakzeptabel", erklärte Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), anlässlich der wiederholten Forderung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), die Zustellbranche vom gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen. "Mit der Pressefreiheit zu argumentieren, ist schon ein starkes Stück und reine Panikmache der Zeitungsverleger. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum einige Verlage ihre Zustellerinnen und Zusteller weiterhin mit einem Billiglohn auf die Straße schicken sollten", so Werneke weiter. "In halbwegs anständigen Zustellbetrieben wird schon heute ein Stundenlohn von über 8,50 Euro gezahlt. Ein gesetzlicher Mindestlohn trifft also die 'schwarzen Schafe' der Branche - und das zu Recht."

Insgesamt sind in der Zustellerbranche rund 300.000 Menschen tätig. Zeitungzustellerinnen und Zeitungszusteller arbeiten überwiegend nachts und unter schwierigsten Bedingungen. In einigen Betrieben sind Stundenlöhne von vier Euro und weniger keine Seltenheit. Es gibt kaum Tarifverträge und keine einheitlichen Grundsätze und Regeln für die Lohnhöhe und die Gestaltung der verschiedenen Entlohnungssysteme. Meist ist die Grundlage ein Stücklohn. Für manche Tätigkeiten gibt es auch Zeitlöhne. Hinzu kommt die Bezahlung bestimmter Erschwernisse oder Aufwendungen wie Weglänge oder Nutzung von Fahrzeugen, sodass sich die tatsächliche Lohnhöhe meist aus einer Kombination dieser unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt.

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Quelle:
Presseinformation vom 10.02.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christiane Scheller - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Februar 2014