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INTERNATIONAL/319: Mosambiks Kreditskandal und die Verantwortung von Credit Suisse (afrika süd)


afrika süd - zeitschrift zum südlichen afrika
Nr. 1, Januar/Februar 2017

Neue Fakten zur Schuldenkrise
Mosambiks Kreditskandal und die Verantwortung von Credit Suisse

von Thomas Kesselring und Peter Ulrich


Während im mosambikanischen Parlament der Untersuchungsbericht zu den illegalen Krediten (vgl. afrika süd 4/2016) behandelt wurde, hat eine Schweizer Initiative in einem offenen Brief an Credit Suisse Transparenz bei der Kreditvergabe eingefordert.


Mosambik erklärte am 25. Oktober 2016 seine Insolvenz. Dem ging voraus, dass die Regierung in den Jahren 2013 und 2014 drei monströse Kredite von insgesamt über zwei Mrd. US-Dollar aufgenommen und an drei halbprivate Firmen vergeben hatte, hinter denen der Geheimdienst und das Verteidigungsministerium stehen. Für alle drei Kredite verlangten die Banken eine Staatsgarantie, die der mosambikanische Finanzminister unter Bruch der mosambikanischen Verfassung auch gewährte. Zwei der Kredite wurden gegenüber der eigenen Bevölkerung, dem Parlament, der Staatsbank sowie gegenüber dem Internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank und den Geberländern geheimgehalten.

Als im April 2016 die geheimen Kredite publik wurden, setzte der IWF seine Zahlungen an Mosambik aus, und 14 Geberländer froren ihre Budgethilfe ein. Die Staatskasse verlor damit 269 Mio. US-Dollar. Die Folgen des Skandals sind noch drastischer, als sie Gottfried Wellmer in afrika süd 4/2016 ("Mosambiks zweite Schuldenkrise") beschrieben hat: Mosambiks Gesamtverschuldung beträgt jetzt gute 93 Prozent des Bruttoinlandprodukts und wird nächstes Jahr noch weiter steigen. Den Berechnungen des Finanzministeriums zufolge stehen für die nächste Zukunft untragbare Schuldzahlungsverpflichtungen von 675 bis 864 Mio. US-Dollar pro Jahr an.


Untersuchungsbericht im Parlament

Am 9. Dezember 2016 hat eine Untersuchungskommission des mosambikanischen Parlaments einen Bericht über die geheimen Kredite veröffentlicht. Dieser Bericht verarbeitet u.a. die Aussagen, die die drei Hauptverantwortlichen - Ex-Präsident Armando Guebuza, sein Finanzmister Manuel Chang und der Chef der drei kreditnehmenden Firmen, António Carlos do Rosário - vor dem Ausschuss zu Protokoll gegeben haben. Der Bericht übertrifft noch die schlimmsten Befürchtungen, die in der mosambikanischen und internationalen Presse seit 2013 in Form von Gerüchten und Vermutungen zirkulierten:

  • Sowohl die Aufnahme der Kredite zwischen Februar 2013 und Mai 2014 als auch ihre Geheimhaltung werden ausdrücklich mit militärischen Zielsetzungen begründet. Im Jahr 2013 war erstmals seit Kriegsende 1992 wieder ein bewaffneter Konflikt zwischen Frelimo und Renamo aufgeflammt. Die Aufnahme der Kredite steht also in einem direkten Zusammenhang mit diesem Konflikt.
  • Der damalige Präsident und seine Komplizen wollten ursprünglich einen Einzelkredit (für die Firma Proindicus) von 2 Mrd. US-Dollar aufnehmen. Da der Betrag zu hoch war, gründeten sie zwei weitere Firmen (Ematum und MAM, "Ematum" ist die Abkürzung für "Empresa Moçambicana de Atum"). Die drei Kredite betrugen zusammen 2,6 Mrd. US-Dollar: Proindicus 622 Mio. $ Ematum 850 Mio. $ und MAM 534 Mio.$.
  • Die beteiligten Banken, die Londoner Filialen von Credit Suisse und VTB, finanzierten den Ematum-Kredit, indem sie hochrentable Bonds verkauften. Dieser unvorhergesehene Umstand zwang die mosambikanischen Drahtzieher, die geplanten Waffen- und Kanonenboot-Käufe mit einem friedlichen Verwendungszweck zu camouflieren. So gaben sie als Zweck des Kredits den Kauf einer Fischerei-Flotte für Thunfisch vor. Sie wurde dann tatsächlich angeschafft (für einen Betrag zwischen 100 und 350 Mio. US-Dollar), erwies sich jedoch als untauglich und rostet derzeit im Hafen von Maputo vor sich hin. Der Finanzminister ist vom vormaligen Geheimdienst-Chef gezwungen worden, den Banken für die Kredite eine Staatsgarantie zuzusichern, obwohl dafür ein Parlamentsentscheid notwendig gewesen wäre. Die Staatsgarantie ist daher verfassungswidrig.
  • Obwohl das Prozedere der drei Drahtzieher von krimineller Energie zeugt, empfehlen die Verfasser des Untersuchungsberichts - Vertreter der regierenden Frelimo und ein Vertreter der oppositionellen MDM (Movimento Democrático de Moçambique) - dem Parlament, die Staatsgarantie nicht für nichtig zu erklären, damit der Staat international an glaubwürdig bleibe und dem Ex-Präsidenten eine Bestrafung erspare.

Folgt das Parlament dieser Kommissionsempfehlung, so muss die Bevölkerung Mosambiks - des viertärmsten Landes der Welt! - viele Jahre lang für die Rückzahlung bluten. Es läge näher, die gesetzwidrige Staatsgarantie zurückzuweisen und es den drei Firmen sowie den Banken, die offensichtlich ihre Pflicht zur getreuen Geschäftsführung (due diligence) verletzt haben, zu überlassen, wie sie die Gläubiger zufriedenstellen wollen.


Eine Schweizer Initiative

Die Credit Suisse - zweitgrößte Schweizer Bank - schweigt bisher beharrlich zu den Vorfällen. Deswegen hat die Vereinigung "kontrapunkt - Rat für Wirtschafts- und Sozialpolitik" am 8. Dezember 2016 in der Wochenzeitung WOZ in einem "offenen Brief an die Leitung der Credit Suisse" appelliert, Transparenz zu schaffen und sechs zentrale Fragen zu beantworten (vgl. Kasten). Der Brief basiert auf zwei umfassenden Hintergrund-Recherchen und wurde von 44 namhaften Persönlichkeiten unterzeichnet.


KASTEN
DIE FRAGEN AN DIE CREDIT SUISSE:

1) Die Kredite gingen an Firmen, die vom Geheimdienst und vom Verteidigungsministerium kontrolliert werden, und wurden offenbar für militärische Ausrüstungen ausgegeben. Seither hat sich der bewaffnete Konflikt zwischen Frelimo und Renamo gerade zugespitzt.
Hat die CS eine klare Zweckbestimmung für die Kredite vereinbart und darin Waffenkäufe ausgeschlossen?

2) Die von der CS London für die Firma Ematum aufgelegten Papiere (500 Mio $) wurden durch die russische Bank VTB um 350 Mio $ aufgestockt. Die Firma überwies den ganzen Betrag sofort nach Erhalt an die Muttergesellschaft der Schiffswerft. Das Projekt wurde nicht ausgeschrieben, die Tauglichkeit der bestellten Schiffe nicht geprüft. Als die Flotte geliefert war, erwies sie sich prompt als nicht einsatzfähig.
Welche Konditionen hat die CS im Kreditvertrag mit Ematum festgelegt und zu welcher Verwendung waren die zusätzlichen 350 Mio. $ bestimmt?

3) Um die Kredite gegen Ausfall versichern zu können, verlangte CS London von Mosambik eine Staatsgarantie. Der damalige Finanzminister sicherte diese schriftlich zu, ohne das Parlament zu befragen, das laut Verfassung hätte einwilligen müssen. Die CS leistete also Beihilfe zu einem verfassungswidrigen Vorgehen der Vertragspartnerin und riskierte damit, das Prinzip von Treu und Glauben zu verletzen.
Wieso hat die Bank nicht abgeklärt, ob das Parlament seine Zustimmung erteilt hat und ob dass Land in der Lage war, eine Staatsgarantie für so hohe Kredite zu erfüllen?

4) Insgesamt wurden Kredite von 1,4 Mrd $ der Öffentlichkeit, dem Parlament und der Zentralbank Mosambiks sowie dem IWF, der Weltbank und den internationalen Geldgebern verschwiegen. Die Geheimnistuerei hielt noch an, als im März 2016 der Ematum-Kredit mit dem Goodwill der Gläubiger umgeschuldet wurde.
Warum hat die CS nichts gegen dieses Versteckspiel unternommen?

5) Die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit in Mosambik legt besonderen Wert "auf gute Regierungsführung, institutionelle Reformen und Stärkung der Rechenschaft gegenüber der Bevölkerung". Die Deals der CS mit den Firmen Ematum und Proindicus torpedieren diese Zielsetzung.
Wie begründet die CS als Schweizer Bank dieses den Grundsätzen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit zuwiderlaufende Vorgehen?

6) Die englische Jubilee Debt Campaign und das deutsche Erlassjahr.de rufen die CS und VTB London auf, Mosambik die mit den drei Kreditgeschäften entstandenen Schulden zu erlassen. Allerdings müsste die CS bei einem Schuldenerlass die heutigen Gläubiger entschädigen. Das entbindet sie aber nicht von ihrer Verantwortung gegenüber Mosambik.
Wie gedenkt die CS ihrer Verantwortung für den in Mosambik (und bei den Gläubigern) angerichteten Schaden konkret nachzukommen?

KASTEN ENDE


Im Spannungsfeld zwischen privatwirtschaftlichem Gewinnstreben und öffentlicher Entwicklungspolitik

Mosambik ist eines der weltweit ärmsten Länder mit prekärem Gesundheits- und Bildungswesen. Die Bevölkerung darbt, die Lebenserwartung liegt kaum über 50 Jahren. Doch das Land ist reich an Rohstoffen; 2010 sind riesige Offshore-Gasvorkommen entdeckt worden. In den vergangenen Jahren wies es ein hohes Wirtschaftswachstum auf. Bis vor kurzem schien es daher attraktive Investitionsbedingungen für die Privatwirtschaft zu bieten.

Mosambik ist zugleich Partnerland der Entwicklungszusammenarbeit diverser EU-Länder (inklusive Schweiz). Die Schweiz legt besonderen Wert auf "Good Governance". Da eine schweizerische Großbank die Grundsätze der "Good Governance" offensichtlich unterlaufen hat, ist sie mitverantwortlich dafür, dass Mosambik in seiner Entwicklung massiv zurückgeworfen worden ist. Damit stellt sich die grundsätzliche Frage, wie sich private Geschäftstätigkeit und Entwicklungszusammenarbeit in ein widerspruchsfreies Verhältnis bringen lassen.

Das Spannungsverhältnis zwischen dem entwicklungspolitischen Anliegen, die humane, soziale und rechtsstaatliche Entwicklung in nachhaltiger Weise zu fördern, und dem privatwirtschaftlichen Interesse an profitablen Investitionen sollte soweit wie möglich minimiert werden. Entwicklungspolitik darf sich nicht von kommerziellen Interessen vereinnahmen lassen. Sie muss der kapitalistisch-marktwirtschaftlichen Logik widerstehen, wo sich diese auf die Humanentwicklung negativ auswirkt. In der Praxis - etwa in Public Private Partnerships - ist die Grenze nicht immer einfach zu ziehen. Generell sollten aber privatwirtschaftliche Geschäftsaktivitäten in die übergeordneten entwicklungspolitischen Grundsätze der Geberländer eingebunden werden. Dieses Anliegen lässt sich auf drei Ebenen konkretisieren:

Die erste Ebene ist die der "freiwilligen" unternehmensethischen Selbstbindung der Firmen ("Corporate Social Responsibility"). Darauf setzt - ähnlich wie der im Jahr 2010 erstellte "Aktionsplan CSR" der deutschen Bundesregierung - ein Positionspapier des Schweizer Regierung unter dem Titel "Gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen". So soll u.a. die Bereitschaft von Schweizer Unternehmen, entwicklungspolitische Anliegen in ihre Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct) einzubeziehen, durch Informations- und Aufklärungsbemühungen etwa der Schweizer Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) gefördert werden. Firmen, die sich an ethischen Prinzipien orientieren, profitieren von einem "Reputationsvorsprung". Wo aber die Wahrung grundlegender Menschenrechte und Umweltstandards oder die "Good Governance" auf dem Spiel stehen, sollte man sich auf das Prinzip der freiwilligen Selbstbindung nicht verlassen.

Schon eher eignet sich dafür die zweite Ebene, nämlich die Selbstverpflichtung nationaler oder noch besser internationaler Wirtschaftsverbände auf kollektive Verbandsstandards verantwortlicher Unternehmensführung. Solche Standards wirken als "Soft Law", wenn die Verbandsmitgliedschaft an sie gebunden ist und "schwarze Schafe" ausgeschlossen werden. Noch wirkungsvoller sind sie, wenn sie sich - wie beispielsweise die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder der bekannte UN Global Compact - mit einem von gewichtigen internationalen Organisationen getragenen Geltungsanspruch verbinden.

Die dritte Ebene zur Entschärfung der Konfliktfelder wird erreicht, indem die grundlegenden Anforderungen an privatwirtschaftliche Akteure rechtsverbindlich festgelegt werden. Den bisher bedeutendsten internationalen Ansatz in diese Richtung stellen die 2011 vom Menschenrechtsrat der UNO akzeptierten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte dar. Es ist Sache nationaler Aktionspläne, diese Prinzipien - insbesondere die grundlegende Pflicht zur Sorgfaltsprüfung - in der Gesetzgebung jedes Stammlandes multinational tätiger Konzerne zu verankern. In der Schweiz wurde zu diesem Zweck eine von gegen 80 ideell ausgerichteten Organisationen getragene Verfassungsinitiative (Konzernverantwortungsinitiative: Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt) eingereicht, über die Volk und Parlament abstimmen wird. Wird sie angenommen und damit rechtsverbindlich, so wäre dies ein international beispielgebender Schritt in die richtige Richtung.


Thomas Kesselring war Professor an der Päd. Hochschule Bern, Professor convidado der Universidade Pedagógica in Mosambik und Privatdozent an der Universität Bern;
Peter Ulrich ist emeritierter Professor für Wirtschaftsethik der Universität St. Gallen und war bis 2009 Leiter des Instituts für Wirtschaftsethik.

Beide Autoren gehören dem Schweizer Rat für Wirtschafts- und Sozialpolitik "kontrapunkt" an, der für eine nachhaltige und sozial verantwortliche Entwicklung der Schweizer Wirtschaft einsteht.

Brief und Hintergrund-Dokumente sind auf der Website von kontrapunkt abrufbar:
http://www.rat-kontrapunkt.ch (Rubrik "Wirtschaft")

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afrika süd - zeitschrift zum südlichen afrika
46. Jahrgang, Nr. 1, Januar/Februar 2017, S. 27-29
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Mai 2017

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