Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 7. März 2011
Bundesregierung beschließt Entlastung der Wirtschaft im Eichwesen
Das Bundeskabinett hat am 2. März 2011 die Fünfte Verordnung zur Änderung der Eichordnung beschlossen. Mit der Verordnung wird die EU-Dienstleistungsrichtlinie im Eichrecht umgesetzt.
Die Verordnung regelt unter anderem, dass Wegstreckenzähler für Selbstfahrermietfahrzeuge von der Eichpflicht ausgenommen werden. Diese Regelung bringt erhebliche Entlastungen für die Wirtschaft und trägt zum Bürokratieabbau bei. Es hat sich gezeigt, dass eine solche Eichung von Wegstreckenzählern aus technischen Gründen nicht mehr notwendig und die entstehenden Belastungen der Wirtschaft nicht mehr angemessen sind.
Durch neuere EU-rechtliche Vorgaben und technische Entwicklungen bei den bestehenden Regelungen der Eichordnung waren Unstimmigkeiten entstanden. Die beschlossene Verordnung trägt diesen Veränderungen Rechnung, indem überflüssig gewordene Vorschriften gestrichen und redaktionelle Änderungen vorgenommen werden.
Weiterführende Informationen
Zur Rubrik Messverfahren
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Technologie-und-Innovation/Technologiepolitik/Rahmenbedingungen-fuer-Forschung-Innovation/messverfahren.html
Zur Rubrik Bürokratieabbau
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/buerokratieabbau.html
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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 7. März 2011
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
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Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2011