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MELDUNG/529: Bundeskabinett beschließt Bürokratieentlastungsgesetz (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 25. März 2015

Gabriel: Kraftvoller Auftakt für weniger Bürokratie

Bundeskabinett beschließt Bürokratieentlastungsgesetz und One in, one Out-Regel


Das Bundeskabinett hat heute den von Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes sowie die Einführung einer Bürokratiebremse nach dem Prinzip "One in, one out" beschlossen. Damit werden erste Maßnahmen der am 11. Dezember 2014 von der Bundesregierung beschlossenen "Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie" umgesetzt.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Unser Entlastungspaket ist ein kraftvoller Auftakt für weniger Bürokratie. Es enthält viele Maßnahmen, die schnell und spürbar Bürgern, Existenzgründern, dem Mittelstand sowie Unternehmen in der Wachstumsphase zugutekommen. Denn wir wollen besonders die mittelständische Wirtschaft von Bürokratie und von entbehrlichen Berichts-, Melde- und Informationspflichten entlasten. Die Wirtschaft wird damit um rund 744 Mio. Euro pro Jahr entlastet. Wir meinen den Bürokratieabbau ernst und schaffen deshalb einen klaren Rahmen, der ab Juli gilt und den Aufwuchs von Bürokratie begrenzt: Wo neue Belastungen entstehen, müssen an anderer Stelle binnen eines Jahres Belastungen abgebaut werden, also One in, one out. Vorhaben des Koalitionsvertrages werden dadurch nicht behindert. Weitere Gesetzesinitiativen und Maßnahmen zur Bürokratieentlastung werden zügig folgen."

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz werden mehr kleine Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung befreit. Dazu werden die Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn um jeweils 20 Prozent auf 600.000 bzw. 60.000 Euro angehoben und somit rund 140.000 Unternehmen um rund 504 Mio. Euro pro Jahr entlastet. Existenzgründer werden durch die Anhebung von Meldepflichten nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen von 500.000 auf 800.000 Euro später als bisher in der Wirtschaftsstatistik herangezogen. Erstmals wird ein Schwellenwert (800.000 Euro) auch in der Umweltstatistik eingeführt. Zudem werden Meldeschwellen für die Intrahandelsstatistik angehoben und dadurch weitere Unternehmen von der Meldepflicht befreit. Ein weiteres Bündel von Entlastungen betrifft die Energiewirtschaft, wo Berichtspflichten im Rahmen des Biogasmonitorings vereinfacht und reduziert werden. Der Gesetzentwurf enthält auch drei Maßnahmen im Steuerrecht: Die Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete werden reduziert, die Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte wird auf 68 Euro angehoben und das Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern wird vereinfacht. Dies trägt auch zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei.

Weitere Maßnahmen aus den Eckpunkten sollen zügig realisiert werden. So wird die Umsetzung der neuen europäischen Vergaberichtlinien in das deutsche Recht genutzt, um das öffentliche Beschaffungswesen einfacher und anwenderfreundlicher zu gestalten. Damit wird der elektronische Datenaustausch in Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte künftig verbindlich, d. h. die vollständigen Auftragsunterlagen müssen unentgeltlich für den uneingeschränkten elektronischen Abruf zur Verfügung stehen und Angebote grundsätzlich elektronisch eingereicht werden. Im Energiebereich wird bis 2017 ein zentrales Register für die Elektrizitäts- und Gaswirtschaft bei der Bundesnetzagentur eingeführt, mit den Melde- und Informationspflichten gebündelt, reduziert und vereinfacht werden. Um Unternehmen von zusätzlichen Meldepflichten zu entlasten, werden auch bereits vorhandene Verwaltungsdaten stärker genutzt. Die notwendigen Weichen werden im Rahmen der derzeitigen Novellierung des Energiestatistikgesetzes sowie der geplanten Modernisierung des Bundesstatistikgesetzes gestellt.

Zur "One in, one out" Regelung heißt es im Kabinettsbeschluss von Dezember: "Übersteigt die Umsetzung einer konkreten Einzelmaßnahme des Koalitionsvertrages offensichtlich die Kompensationsfähigkeit des Ressorts, kann die zu erbringende Kompensation durch Beschluss des Staatssekretärausschusses Bürokratieabbau gedeckelt werden, oder mit deren Einverständnis durch andere Ressorts erbracht werden. Die zeitliche Entkoppelung der Umsetzung von Vorhaben der Koalitionsvereinbarung und der Kompensation des dafür notwendigen Erfüllungsaufwandes ist möglich. Es muss dadurch gewährleistet werden, dass die Umsetzung von Vorhaben der Koalitionsvereinbarung durch das notwendige Verfahren zur Kompensation des Erfüllungsaufwands weder inhaltlich noch zeitlich ver- oder behindert werden."

Informationen zur One in, one out-Regel finden Sie unter:
www.bundesregierung.de/buerokratieabbau

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 25. März 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de facebook twitter google youtube
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2015

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