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MELDUNG/573: Rüstungsexporte im ersten Halbjahr 2015 (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 21. Oktober 2015

Rüstungsexporte im ersten Halbjahr 2015: Regeln verschärft, Transparenz erhöht, Kleinwaffen reduziert


Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Zwischenbericht über die Rüstungsexporte im ersten Halbjahr 2015 beschlossen. Der Bericht ist eine der Maßnahmen für mehr Transparenz, die Minister Gabriel eingeführt hat. Ebenfalls auf Initiative von Minister Gabriel wurden in 2015 mit zwei neuen Regelwerken die Genehmigungsgrundlagen für Rüstungsgüter verschärft (Kleinwaffengrundsätze und Post-Shipment-Kontrollen).

Der Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Matthias Machnig: "Schaut man sich den Zwischenbericht genau an, so wird deutlich, dass die Gesamtsumme allein noch kein tauglicher Gradmesser für eine bestimmte Rüstungsexportpolitik ist. Durch Großaufträge schwanken die Werte regelmäßig, so auch im 1. Halbjahr 2015. Entscheidend sind vielmehr Art der genehmigten Rüstungsgüter, ihr Verwendungszweck und das konkrete Empfängerland. Hier prüft die Bundesregierung streng im Einzelfall. Mit den neuen Kleinwaffengrundsätzen und Post-Shipment-Kontrollen haben wir besonders sensible Bereiche der Waffenexporte schärfer reguliert. Wir können damit Missbräuchen künftig besser begegnen."

Im ersten Halbjahr 2015 wurden Einzelgenehmigungen in Höhe von insgesamt 3,5 Mrd. EUR erteilt (1. Halbjahr 2014: 2,2 Mrd. EUR). Der Anstieg ist vor allem auf vier Tankflugzeuge für den NATO-Partner Großbritannien zurückzuführen, die allein bereits ca. 34,8 % der Einzelgenehmigungen ausmachen. Von den 3,5 Mrd. EUR gingen 1,8 Mrd. EUR und damit 51,5 % (im ersten Halbjahr 2014 36,5 %) an EU, NATO und NATO-gleichgestellte Länder. Rund ein Viertel des Wertes der Ausfuhrgenehmigungen in Drittländer entfallen auf ein U-Boot nach Israel, das bereits 2003 zugesagt worden war. Bei den besonders sensiblen Kleinwaffen ist der Gesamtwert der Genehmigungen deutlich zurückgegangen. Nach 39,5 Mio. EUR im 1. Halbjahr 2013 und 21,3 Mio. EUR im 1. Halbjahr 2014 liegen die Exportgenehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile im 1. Halbjahr 2015 bei 12,4 Mio. EUR. Sie haben sich fast halbiert und sind auf den niedrigsten Halbjahreswert seit 15 Jahren gefallen.

Die Bundesregierung hat 2015 neue Vorschriften zur Kontrolle eingeführt. Bundesminister Gabriel hat gerade beim Thema Kleinwaffen einen Schwerpunkt darauf gelegt, die Kontrolle zu verschärfen, da Kleinwaffen für Kriege und Bürgerkriege oft viel gefährlicher sind, als andere, große Rüstungsgüter: sie verbreiten sich leichter, ihre Stückzahlen liegen höher und sie können leichter zu innerer Repression und Verfolgung eingesetzt werden als andere Rüstungsgüter.

Kleinwaffengrundsätze: Auf Initiative von Minister Gabriel wurden die Regelungen für Kleinwaffenexporte weiter verschärft. Über die früher schon übliche Reexportklausel hinaus kann von den Empfängern jetzt die ausdrückliche Zusage einfordert werden, dass die genehmigten Waffen - ohne erneute Zustimmung der Bundesregierung - weder an andere Länder, noch innerhalb des Empfängerlandes an andere als die genehmigten Empfänger weitergegeben werden dürfen. Auch der "Neu für Alt"- Grundsatz wurde entscheidend gestärkt. Nach den Kleinwaffengrundsätzen findet der Grundsatz jetzt, anders als früher, zwingend Anwendung. In Fällen, in denen keine Aussonderung alter Waffen vorgesehen ist (z.B. bei Weitergabe der alten Waffen an andere Dienststellen), muss sich der Empfänger verpflichten, die neu gelieferten Waffen bei deren Aussonderung zu vernichten (Prinzip "Neu, Vernichtung bei Aussonderung"). Auch dürfen keine neuen Fertigungslinien (Lizenzproduktionen) von Kleinwaffen in Drittländern genehmigt werden. Die Durchsetzung dieser Prinzipien in der Praxis wird mit einem Überwachungsmechanismus sichergestellt, der derzeit erarbeitet wird.

Post-Shipment-Kontrollen: Dank der im August 2015 auf Initiative von Minister Gabriel beschlossenen pilotmäßigen Einführung von Post-Shipment-Kontrollen legt die Bundesregierung nunmehr sehr viel strengere Maßstäbe an den sog. Endverbleib von bestimmten Rüstungsgütern in Drittländern an. Künftig können die Angaben, die Empfänger zum Verbleib der Waffen machen, besser und vor allem direkt vor Ort überprüft werden. Die Empfängerstaaten müssen in den Endverbleibserklärungen den Vor-Ort-Kontrollen nach Auslieferung der Waffen zustimmen.


Den Zwischenbericht finden Sie unter:
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/bericht-der-bundesregierung-ueber-ihre-exportpolitik-fuer-konventionelle-ruestungsgueter-im-ersten-halbjahr-2015,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 21. Oktober 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de facebook twitter google youtube
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2015

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