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MELDUNG/898: Bundesregierung stellt ihre Regionalförderung zum 1.1.2020 neu auf (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 30. Dezember 2019

Bundesregierung stellt mit dem gesamtdeutschen Fördersystem ihre Regionalförderung zum 1. Januar 2020 neu auf


Zum 1. Januar 2020 tritt das gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen in Kraft. Die Bundesregierung stellt damit die Regionalförderung neu auf und bündelt sie erstmals unter einem Dach.

Altmaier: "Das gesamtdeutsche Fördersystem ist ein Meilenstein für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands. Die Menschen in den neuen Bundesländern können sich damit auch nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II Ende 2019 auf eine wirksame Förderung verlassen. Wir erweitern die Förderung strukturschwacher Regionen inhaltlich, verstärken unsere Unterstützung und bündeln unsere Kräfte. Alle Menschen in allen Regionen Deutschlands sollen gleiche Chancen auf wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung haben."

Das neue gesamtdeutsche Fördersystem umfasst insgesamt 22 Bundesprogramme aus sechs Bundesministerien. Diese werden entweder exklusiv auf strukturschwache Regionen ausgerichtet oder unterstützen die wirtschaftliche Entwicklung gezielt durch besonders günstige Förderkonditionen in den betroffenen Regionen. Konkret gefördert werden Investitionen, Innovationen und die digitale Entwicklung von Unternehmen, der Ausbau der wirtschaftsnahen und digitalen Infrastruktur, Gründungen, die Sicherung der Fachkräftebasis, die ländliche und städtebauliche Entwicklung sowie soziale Aspekte.

Zielregionen sind neben den ostdeutschen Bundesländern weitere städtische und ländliche Regionen der acht westdeutschen Bundesländer. Allein bei der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) stellen Bund und Länder jährlich 1,2 Mrd. Euro für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur strukturschwacher Regionen bereit.

Im gesamtdeutschen Fördersystem wird die Bedeutung von Forschung und Innovationen für die Regionalentwicklung dadurch unterstrichen, dass u.a. das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), INNO-KOM zur Förderung von Industrieforschungseinrichtungen sowie die regionenorientierten Innovationsprogramme der Initiative "Innovation & Strukturwandel" teilnehmen. Auch die GRW richtet sich ab dem 01.01.2020 stärker auf Innovationsförderung aus.

Damit auch wirklich alle Mittel in den Regionen ankommen werden nicht abgerufene Fördermittel aus der GRW in einem Ideenwettbewerb für neue Impulse in den strukturschwachen Regionen vergeben. Der erste Wettbewerbsaufruf ist für den Spätherbst 2020 geplant.

Das gesamtdeutsche Fördersystem gehört zu den von der Bundesregierung am 10. Juli 2019 beschlossenen zwölf prioritären Maßnahmen zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse".

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 30. Dezember 2019
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Öffentlichkeitsarbeit, 11019 Berlin
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Dezember 2019

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