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MEDIEN/623: Rundfunkgebührenbefreiung von Zweitgeräten gefordert (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 9. Juni 2010

DBV fordert Befreiungsregelung von Zweitgeräten bei neuem Rundfunkgebührenmodell

Sonnleitner wendet sich an Ministerpräsident Kurt Beck


"Es ist wichtig, mit einem neuen Gebührensystem die Akzeptanz für den gebührenfinanzierten Rundfunk bei den Menschen wieder zu erreichen. Daher hält es der DBV für dringend erforderlich, Zweitgeräten von der neuen Gebühr zu entlasten und somit eine Mehrfachbelastung der Haushalte zu verhindern." Dies betonte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, anlässlich der heutigen Sitzung (9. Juni 2010) der Ministerpräsidenten der Bundesländer über eine Reform der Rundfunkgebühren und die Einführung eines neuen Gebührensystems. In einem Brief an den federführenden Ministerpräsidenten Kurt Beck forderte Sonnleitner insbesondere die Doppelbelastungen und die Bürokratie des heute gerätebezogenen Systems zu beseitigen. Wesentliche Kernpunkte des neuen reformierten Rundfunkgebührensystems müssten aus Sicht der landwirtschaftlichen Betriebe verstärkte Ausgabendisziplin, unbürokratische Gebührenerhebung und gerechte Verteilung der finanziellen Lasten sein.

Derzeit müssen die landwirtschaftlichen Betriebe bei Rundfunksempfangsgeräten für jedes einzelne Gerät eine Gebühr entrichten, auch wenn diese Geräte nicht oder nur partiell für den tatsächlichen Rundfunkempfang eingesetzt werden. Diese Mehrfacherhebungen der GEZ-Gebühren stellen für die landwirtschaftlichen Betriebe nicht nachvollziehbare Belastungen dar, betonte Sonnleitner.

Der DBV teilte zudem die Auffassung der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft zur Reform der Rundfunkgebühren. In einer gemeinsamen Erklärung heißt es, dass die Umstellung auf einen geräteunabhängigen Beitrag der Wirtschaft grundsätzlich richtig sei. Allerdings sei es falsch, neben den Nutzern auch Betriebe in die Betriebspflicht einzubeziehen. Keinesfalls dürfe es durch das neue Modell zu zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen kommen. Die Wirtschaft habe sich in der Vergangenheit für die Umstellung auf einen geräteunabhängigen Beitrag eingesetzt. Allerdings sollte der Beitrag nur an den Haushalten anknüpfen. Denn Rundfunknutzer könnten letztlich nur die einzelnen Bürger sein. Daher wäre es konsequent gewesen, die Unternehmen beziehungsweise Betriebsstätten von der Zahlungspflicht auszunehmen. Denn die Mitarbeiter in den Betrieben entrichteten bereits als Bürger einen Rundfunkbeitrag. Weil sich die geplante Beitragserhebung nicht auf das Unternehmen, sondern auf jede einzelne Betriebsstätte beziehen soll, drohten höhere Belastungen für die Wirtschaft, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Bei der konkreten Ausgestaltung einer Beitragsstaffel für Betriebsstätten sei zudem darauf zu achten, dass es nicht zu untragbaren Belastungen für einzelne Unternehmensgruppen komme. Aus diesen Gründen müsse der Staatsvertrag in jedem Fall ein Belastungsmoratorium enthalten, um umstellungsbedingte Zusatzlasten zu vermeiden. Die Reform des Beitragssystems müsse verbunden werden mit einem höheren Konsolidierungsdruck in Richtung öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, die sich der gesamtstaatlichen Aufgabe der Haushaltskonsolidierung nicht verschließen dürfen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Juni 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juni 2010