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STEUER/1130: Bund der Steuerzahler drängt Bundestag zur Soli-Abschaffung (BdSt)


Aktuelle Informationen vom Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Pressemitteilung vom 26.11.2009

Taten statt Warten

Bund der Steuerzahler drängt Bundestag zur Soli-Abschaffung


Das Niedersächsische Finanzgericht ist von der Verfassungswidrigkeit der "Dauersteuer" Solidaritätszuschlag überzeugt. Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler nun die Bundestagsabgeordneten auf, den Ausstieg aus dem Soli parlamentarisch umzusetzen.

Im Vorfeld der Bundestagswahl 2009 hatte der Bund der Steuerzahler die Bundestagskandidaten schriftlich befragt, ob sie sich als Mitglied des 17. Deutschen Bundestages dafür einsetzen würden, dass der Solidaritätszuschlag im Laufe der Legislaturperiode 2009 bis 2013 abgeschafft wird. 51 Kandidaten, die dann auch in den neuen Bundestag gewählt worden sind, hatten mit einem klaren "Ja" zur Abschaffung des Solidaritätszuschlages geantwortet. Da sich ein Großteil der neuen Abgeordneten gegenüber dem BdSt unentschieden zeigte, wäre eine Gesetzesinitiative gegen den Solidaritätszuschlag also nicht aussichtslos. Die Liste der "Soli-Reformer" reicht von Jens Ackermann (FDP) bis hin zu Matthias Zimmer (CDU) und kann hier eingesehen werden.

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, appelliert in seinen heutigen Schreiben an die 51 Bundestagsabgeordneten, ihrem schriftlichen "Ja" zur Soli-Abschaffung nun parlamentarische Vorstöße folgen zu lassen. Die übrigen Bundestagsabgeordneten hat Dr. Däke in seinen Schreiben aufgefordert, ihre Haltung zum Solidaritätszuschlag zu überdenken.

Däke verwies darauf, dass der Solidaritätszuschlag zum einen verfassungsrechtlich auf tönernen Füßen steht. Zum anderen sei eine Soli-Abschaffung haushaltspolitisch verkraftbar. Das belege auch eine aktuelle Studie des Instituts für Weltwirtschaft, in der ein Ausstieg aus dem Solidaritätszuschlag in vier Stufen gefordert wird, der mit einer schrittweisen Kürzung der direkten Finanzhilfen des Bundes gegenfinanziert werden soll. Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags würde Bürger und Unternehmen in 2010 um rund elf Milliarden Euro entlasten. Da das Aufkommen des Solidaritätszuschlags allein dem Bund zusteht, wäre seine Abschaffung parlamentarisch zügig umsetzbar. Der Bundesrat ist in diesem Fall nicht zustimmungspflichtig.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 26.11.2009
Präsidium des Bundes der Steuerzahler e.V.
Französische Str. 9-12, 10117 Berlin
Tel.: 030/25 93 96 0, Fax: 030/25 93 96 25
Internet: http://www.steuerzahler.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2009