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STEUER/1147: Gesetzentwurf zum Steuerinformationsabkommen (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 10. März 2010

Deutschland und Liechtenstein: Gemeinsam gegen Steuerhinterziehung

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Steuerinformationsabkommen


Am 12. März 2009 gab es ein erstes Bekenntnis von Liechtenstein zum OECD-Standard für Transparenz und effektiven Informationsaustausch in Steuersachen. Der deutsche Botschafter Dr. Axel Berg und der liechtensteinische Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher unterzeichneten am 2. September 2009 in Vaduz ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen.

Es sieht entsprechend dem OECD Standard vor, dass auf Ersuchen Informationen ausgetauscht werden, die voraussichtlich erheblich für die Durchführung eines Besteuerungsverfahrens oder eines Steuerstrafverfahrens im ersuchenden Staat sind. Dies ermöglicht den Auskunftsaustausch nicht nur in Fällen der Steuerhinterziehung, sondern bereits für das normale Veranlagungsverfahren, ohne dass der Verdacht einer Steuerstraftat dargelegt werden muss.

Mit dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf des Vertragsgesetzes soll das Abkommen nun in nationales Recht umgesetzt werden.

Der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelte Standard für Transparenz und effektiven Informationsaustausch ist der weltweit anerkannte Mindeststandard für den Informationsaustausch in Steuersachen.

Abkommen und Gesetz sind ein wichtiger Beitrag zur Schaffung eines internationalen Finanzsystems, das nicht durch mangelnde Transparenz und fehlenden wirksamen Informationsaustausch verzerrt wird.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 10.03.2010
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2010