Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

STEUER/1157: Vereinfachung bei Steuererklärungspflicht für Saisonarbeitskräfte (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 30. April 2010

Vereinfachung bei Steuererklärungspflicht für Saisonarbeitskräfte ab 2011 in Sicht

DBV und GLFA fordern Vorziehen der sinnvollen Neuregelung auf 2010


Im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) ist vorgesehen, dass für Arbeitnehmer, die im Kalenderjahr weniger als 10.200 Euro (inländischen) Arbeitslohn beziehen, keine Steuererklärungspflicht besteht. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) begrüßen diese Regelung, da damit insbesondere auch für landwirtschaftliche Betriebe mit ausländischen Saisonarbeitskräften Bürokratie abgebaut wird, die durch die neue Steuererklärungspflicht im Jahr 2009 faktisch eingeführt wurde. DBV und GLFA haben seither darauf hingewiesen, dass diese Regelung ein Paradebeispiel unnötiger Bürokratie darstellt, da die Kosten der Steuerfestsetzung bei Saisonarbeitskräften in keinem Verhältnis zum Steuerbetrag - der regelmäßig 0 Euro beträgt - stehen und damit bei Verzicht auf die zusätzliche Erklärung keinerlei Steuerausfälle zu befürchten sind. Vielmehr entstehen durch die Steuererklärungspflicht bei den Betroffenen Bürokratiekosten von 20 bis 30 Millionen Euro und zusätzliche Kosten in der Finanzverwaltung. Dies wird durch die beabsichtigte Neuregelung vermieden.

Im Gesetzentwurf ist allerdings vorgesehen, dass die sinnvolle Neuregelung erst für Beschäftigungsjahre ab 2010 in Kraft tritt. Damit ist das Problem für 2009 in der Landwirtschaft eingesetzte Saisonarbeitskräfte mit eingetragenen Werbungskosten nicht gelöst. Vielmehr entsteht die Situation, dass trotz absehbarer Neuregelung rund 200.000 zusätzliche Steuererklärungen abgegeben werden müssten. Dies wäre ein für 2009 einmalig "durchzuexerzierender" Vorgang, da bis einschließlich 2008 und wieder ab 2010 für ausländische Saisonarbeitskräfte mit eingetragenen Werbungskosten keine Steuererklärung erforderlich ist. Dies ist für die betroffenen Landwirte und ihre Saisonarbeiter unverständlich, betonte der DBV.

DBV und GLFA setzen sich deshalb nachdrücklich dafür ein, auch für 2009 von der Steuererklärungspflicht in Bagatellfällen, insbesondere bei landwirtschaftlichen Saisonarbeitskräften, abzusehen, um die einmalige Abgabe tausender unnötiger Steuererklärungen zu verhindern und dadurch die Landwirtschaft zu entlasten.


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 30. April 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2010