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STEUER/1228: Maßnahmen gegen die kalte Progression (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 5. März 2012

Maßnahmen gegen die kalte Progression


Der Deutsche Bundestag behandelte den Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen die kalte Progression am 2. März 2012 in erster Lesung. In der Debatte machte der Bundesfinanzminister deutlich, dass sich der progressive Steuertarif, bei dem höhere Einkommen höher besteuert werden, über die Jahrzehnte zwar grundsätzlich bewährt habe. Im Zusammenwirken mit der Inflation entstehe daraus aber der Effekt der kalten Progression.

Durch das Zusammenspiel von Lohnerhöhungen, Geldentwertung und progressivem Steuersystem kann es zu Steuermehrbelastungen für Bürgerinnen und Bürger kommen, die letztlich an der Absicht des Gesetzgebers vorbeigehen. Die Bundesregierung setzt sich daher dafür ein, diese Praxis zu beenden. Künftig soll alle zwei Jahre überprüft werden, wie die kalte Progression wirkt und in welcher Form sie abgebaut werden kann. Die mit der kalten Progression verbundenen "heimlichen Steuererhöhungen" sollen künftig ausgeglichen werden.

Der von der Bundesregierung in der Kabinettsitzung am 7. Dezember 2011 beschlossene Entwurf eines "Gesetzes zum Abbau der kalten Progression" sieht folgerichtig eine Änderung des Einkommensteuertarifs vor. Diese für die Jahre 2013 und 2014 vorgesehene Tarifkorrektur lässt die bestehende Struktur des progressiven Einkommensteuertarifs unverändert, sorgt aber dafür, dass es bei Einkommenserhöhungen im Ausmaß der Inflation zu keinem Anstieg der durchschnittlichen Steuerbelastung kommt. Ziel ist keine Steuersenkung im traditionellen Sinn, sondern ein Ausgleich für die verdeckten Steuererhöhungen aus der kalten Progression.

Die Tarifformel für die Einkommensteuer hat die Funktion, einem höheren Einkommen eine prozentual höhere Steuerbelastung zuzuweisen. Im Ergebnis steigt also nicht nur der Steuerbetrag, sondern auch die Durchschnittsbelastung mit der Einkommenshöhe "progressiv" an.

Dieser Mechanismus wirkt allerdings auch bei Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen. In einem solchen Fall wird zwar der Lohnbetrag erhöht, das reale preisbereinigte Einkommen bleibt aber unverändert. Da der erhöhte Lohnbetrag in die progressive Tarifformel eingeht, steigt nicht nur der Steuerbetrag, sondern auch die durchschnittliche Steuerbelastung an. Folglich führt ein nominal höherer, real aber gleich bleibender Lohn zu einem höheren Durchschnittssteuersatz und einer geringeren Erhöhung des Nettoeinkommens. Dieser Effekt wird als kalte Progression bezeichnet. Er kann nur durch Tarifkorrekturen ausgeglichen werden. Würde man diesem Effekt nicht entgegensteuern, würden alle Einkommen kontinuierlich in höhere Steuerbelastungen rutschen. Am Ende würde eine Krankenschwester wie ein leitender Angestellter besteuert, obwohl ihr Einkommen das nicht hergibt.

Mit dem von der Bundesregierung im Deutschen Bundestag vorgestellten Gesetzentwurf werden die notwendigen Anpassungen des Einkommensteuertarifs konkretisiert. Die Tarifformel wird so verändert, dass ein real gleiches, nur nominal gestiegenes Einkommen mit dem gleichen Durchschnittssteuersatz wie zuvor belastet wird. Mathematisch ist hierfür eine Rechtsverschiebung aller Tarifabschnitte um einen einheitlichen Prozentsatz erforderlich.

In der Begründung zum Gesetzentwurf wird auch die Absicht der Bundesregierung bekräftigt, den Effekt der kalten Progression künftig stärker in das Blickfeld zu nehmen und seine Wirkungen regelmäßig zu überprüfen. Hierzu soll künftig alle zwei Jahre das Ausmaß der kalten Progression ermittelt und begutachtet werden, ob Anpassungen des Tarifverlaufs notwendig sind.

Alle Argumente für die Maßnahmen der Bundesregierung gegen die kalte Progression finden Sie in der herunterladbaren neuen Broschüre des Bundesministeriums der Finanzen.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 05.03.2012
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2012