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TELEKOMMUNIKATION/734: Haltung der Bundesregierung zu neuen Telecommunication Regulations der ITU (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 6. Februar 2013

Haltung der Bundesregierung zu den neuen International Telecommunication Regulations der ITU bestätigt



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat gestern eine Informationsveranstaltung zu den "International Telecommunications Regulations" (ITR) durchgeführt, an der Vertreter von Unternehmen, Verbänden, der Zivilgesellschaft sowie anderer Ressorts teilnahmen.

Vertreter der Regierungsdelegation erläuterten hierbei nochmals die Gründe für die Nichtzeichnung des neugefassten internationalen Telekommunikationsvertrages. Als kritisch im neuen Vertrag wurden dabei weiterhin sehr interpretationsfähige Regelungen zu "Security" und Bekämpfung von Spam mit dem Risiko der Schaffung eines vertraglichen Rahmens für staatliche Eingriffe ins Internet, insbesondere zur Inhaltskontrolle, gesehen.

Der von der Bundesregierung eingeschlagene Kurs der Nichtzeichnung der Schlussakte der im Dezember in Dubai verhandelten ITR fand breite Unterstützung bei den Teilnehmern der Informationsveranstaltung. Gleiches gilt für den offenen und transparenten Vorbereitungsprozess und die Zusammensetzung der deutschen Regierungsdelegation.

Eine erste rechtliche Einschätzung der gegenwärtigen Situation hat gezeigt, dass für die 55 Staaten (USA, viele OECD-Staaten und die EU- Mitgliedstaaten), die den neuen ITR von 2012 nicht beigetreten sind, auch im Verhältnis zu den 89 Unterzeichnerstaaten die bisherige Fassung von 1988 weiterhin gültig bleibt. Insofern sind für die wenigen Sachverhalte, in denen Unternehmen noch auf ITR angewiesen sind, keine Nachteile aus der Nichtzeichnung zu erwarten.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 6. Februar 2013
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2013