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TELEKOMMUNIKATION/791: Rahmenbedingungen für die Bitstrom-Regulierung (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 29. Oktober 2015

Bundesnetzagentur legt Rahmenbedingungen für die Bitstrom-Regulierung fest


Die Bundesnetzagentur hat jetzt ihre endgültige Entscheidung über die Rahmenbedingungen für die Bitstrom-Regulierung in den nächsten Jahren bekannt gegeben.


Danach muss die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) ihren Wettbewerbern den Bitstromzugang auch künftig zu nicht diskriminierenden Bedingungen gewähren. Die Zugangsverpflichtung umfasst sowohl den Layer 2-Bitstrom als auch den Layer 3-Bitstrom. Hierfür muss sie von der Bundesnetzagentur geprüfte Musterverträge, sog. Standardangebote, bereithalten.

Die Entgelte für den Layer 2- und den Layer 3-Bitstrom unterliegen einheitlich der Regulierung nach den Maßstäben der Missbrauchskontrolle (Paragraph 28 TKG). Wegen der künftigen Bedeutung des Layer 2-Bitstroms muss die Telekom die Entgelte für diese Zugangsleistung der Bundesnetzagentur vorab zur Prüfung vorlegen. Die Entgelte für die weiteren Bitstromzugangsprodukte unterliegen der nachträglichen Entgeltkontrolle; allerdings muss das Unternehmen sie der Bundesnetzagentur zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten anzeigen.

Mit diesem differenzierten Vorgehen wird sichergestellt, dass einerseits Preissetzungsspielräume für innovative Risikoteilungsmodelle ermöglicht werden bzw. erhalten bleiben und andererseits hinreichende Planungssicherheit für alle Marktakteure bei den wichtigen Layer 2-Entgelten besteht und deren konsistente Bepreisung im Gesamtgefüge der Vorleistungen sichergestellt wird.

Die Entscheidung greift darüber hinaus die Entlassung der Telekom in mehreren Städte aus der Regulierung für den Layer 3-Bitstromzugang auf, indem die Zugangsverpflichtung für dieses Vorleistungsprodukt in diesen Städten jeweils dann entfällt, sobald dort ein Layer 2-Bitstromprodukt verfügbar ist.

Der Bitstromzugang ist ein kombiniertes Vorleistungsprodukt aus Breitbandanschluss und Transportleistung im Netz der Telekom, das Wettbewerber in die Lage versetzt, ihren Endkunden ADSL- und VDSL- sowie zukünftig auch Glasfaser-Anschlüsse bereitzustellen und darüber Breitbanddienste, wie z.B. schnelle Internetzugänge, anzubieten.

Der sog. Layer 2-Bitstrom wird künftig mittels der Ethernet-Technologie im Netz der Telekom transportiert. Wettbewerber müssen für dieses Zugangsprodukt mehr in eigene Infrastruktur investieren, können den Datenverkehr dann aber weitgehend unverarbeitet von der Telekom übernehmen und so eigene Endkundenprodukte ausgestalten. Der Layer 3-Bitstrom wird dagegen auf dem Internet-Protokoll transportiert und Wettbewerbern an zentralen Knotenpunkten übergeben. Dafür benötigen sie zwar weniger eigene Infrastruktur, können ihre Produkte dann aber auch weniger eigenständig gestalten.

Ein Entscheidungsentwurf war bereits im April veröffentlicht worden. Anschließend wurde ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und der daraufhin noch einmal überarbeitete Entwurf der EU-Kommission zur Stellungnahme übersandt. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen. Die EU-Kommission hat keine ernsthaften Bedenken gegen die vorgeschlagene Entscheidung geäußert, sodass diese nun in Kraft gesetzt werden konnte.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29.10.2015
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. November 2015

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