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TELEKOMMUNIKATION/798: Vorschlag für Regulierung der "letzten Meile" und Vectoring (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 7. April 2016

Bundesnetzagentur legt Vorschlag für Regulierung der "letzten Meile" und Vectoring in Brüssel vor

Homann: "Bundesnetzagentur sorgt für faire Regeln für den Einsatz von Vectoring im Nahbereich"


Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entscheidungsentwurf zur Regulierung der sog. "letzten Meile" der Telekom Deutschland GmbH und zum Ausbau der sog. "Nahbereiche" mit Vectoring nach Brüssel notifiziert.


"Die Beschlusskammer hat sich eingehend mit den Stellungnahmen zu unserem Entscheidungsvorschlag vom November befasst. Der überarbeitete Entwurf geht ausführlich auf die vorgetragenen Forderungen und Argumente ein und greift konstruktive Vorschläge auf. Wir kommen auch nach nochmaliger intensiver Analyse zu dem Schluss, dass ein Vectoring-Ausbau der Nahbereiche hilft, den Breitbandausbau zu fördern. Es werden weder der Wettbewerb außer Kraft gesetzt noch werden andere Technologien ausgebremst. Verbrauchern wird auch künftig eine breite Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern, Produkten, Preisen und Qualitäten garantiert", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur und betont: "Zu dem Gesamtpaket gehört auch eine Entscheidung über ein hochwertiges alternatives Vorleistungsprodukt, auf das Unternehmen einen Anspruch haben, wenn sie vom Hauptverteiler verdrängt werden. Ich rate, unseren Entwurf in Gänze zu betrachten und die kontroverse und interessengeleitete Diskussion der letzten Monate über das Thema Vectoring jetzt wieder zu versachlichen."

Im Vergleich zum ersten Entscheidungsvorschlag können Wettbewerber der Telekom nach dem heute übermittelten Entwurf insgesamt mehr Nahbereiche selbst mit VDSL2-Vectoring erschließen. Außerdem sollen Wettbewerber einen Vectoringausbau der Nahbereiche auch vornehmen können, wenn die Telekom dieses Gebiet vollständig mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus versorgt.

Der Entscheidungsentwurf berücksichtigt die Ausbau- und Investitionszusage, mit der sich die Telekom einseitig verpflichten will, bundesweit alle Nahbereiche bis Ende 2018 mit Vectoring zu erschließen. Die Telekom hat im Februar einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt, mit dem sie ihr Ausbauversprechen unabhängig von einem Vertragsschluss mit einem spürbaren Sanktionsmechanismus absichern möchte. Zudem wird sie sich zur Überwachung ihrer Ausbauverpflichtung einem strengen Monitoring durch die Bundesnetzagentur unterwerfen. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Telekom mit Blick auf andernfalls drohende spürbare Sanktionen ihre Investitions- und Ausbauzusage einhalten wird. Hierdurch wird ein beschleunigter Ausbau von Anschlüssen mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s wesentlich gefördert.

Die Bundesnetzagentur sieht nach eingehenden Untersuchungen nicht, dass sich mit dem im November standardisierten VDSL-Übertragungsverfahren "Annex Q" eine flächendeckende Erschließung der Nahbereiche mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s erreichen ließe oder dass ein Vectoringausbau der Nahbereiche den Breitbandausbau insgesamt beeinträchtigen könnte. Die Telekom hatte im Februar 2015 bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur "letzten Meile" an den Hauptverteilern einzuschränken, um die sogenannten Nahbereiche um die Hauptverteiler mit Vectoring ausbauen zu können. Am 23. November 2015 hatte die Bundesnetzagentur einen Entscheidungsentwurf zur Kommentierung veröffentlicht. Zahlreiche Marktteilnehmer haben die Gelegenheit genutzt, den Entscheidungsentwurf sorgfältig zu prüfen und zu kommentieren.

Die Europäische Kommission, die Regulierungsbehörden der übrigen Mitgliedstaaten und das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) können nun innerhalb eines Monats Stellungnahmen zum überarbeiteten Entscheidungsentwurf abgeben. Sofern die Europäische Kommission keine ernsthaften Bedenken äußert, kann die Entscheidung anschließend endgültig in Kraft treten.

Der Entwurf wird demnächst auf den Internetseiten der Kommission und der Bundesnetzagentur verfügbar sein.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 07.04.2016
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. April 2016

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