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TELEKOMMUNIKATION/801: Roaming-Gebühren sinken ab dem 30. April 2016 (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 29. April 2016

Roaming-Gebühren sinken ab dem 30. April 2016

Homann: "Telefonieren im EU-Ausland wird für Verbraucher günstiger"


Ab dem 30. April 2016 gelten neue Regelungen für Anrufe, SMS und mobile Datennutzung im europäischen Ausland. Telefonieren, Kurznachrichten und das Surfen im Internet werden für die Verbraucher günstiger. Die Bundesnetzagentur sorgt dafür, dass die neuen europäischen Vorgaben eingehalten und von allen Anbietern konsequent umgesetzt werden.

EU plant Abschaffung von Roaming-Gebühren

Die Europäische Union hat beschlossen, die Roaming-Zuschläge im Mobilfunk in zwei Phasen abzuschaffen. Als erster Schritt werden die Gebühren für regulierte Roamingdienste ab dem 30. April 2016 gesenkt. Ab dem 15. Juni 2017 werden dann nur noch die normalen Inlandsgebühren berechnet - nach dem Prinzip "roam like at home" - sofern sich der Nutzer in einem angemessenen Rahmen bewegt.

"Für viele Verbraucher wird es jetzt günstiger aus dem Urlaub nachhause zu telefonieren", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Bislang kamen auf die Kunden hier hohe Kosten zu. Langfristig kann der Nutzer dann wie zuhause kommunizieren."

Bislang orientieren sich die Gebühren für Roaming an sogenannten Preisobergrenzen, unabhängig von den nationalen Tarifen.

Neue Höchstbeträge für Verbraucher

Für im EU-Ausland in Anspruch genommene Dienste wird nun ein Aufschlag berechnet. Dieser wird auf den Preis, den der Kunde im Inland zahlt, aufgeschlagen. Die Roaminganbieter dürfen dabei maximal fünf Cent pro Minute für abgehende Anrufe und 1,14 Cent für eingehende Anrufe berechnen. Zusätzlich zu dem geltenden Inlandspreis können für das Versenden einer SMS zwei Cent und für die mobile Datennutzung ein Aufschlag von fünf Cent pro Megabyte erhoben werden.

In der Summe - Inlandspreis plus Roamingaufschlag - dürfen dabei folgende Höchstbeträge nicht überschritten werden: 19 Cent pro Minute pro abgehendem Anruf, sechs Cent pro SMS und 20 Cent pro genutztem Megabyte (Netto-Preise).

Die Bundesnetzagentur hat bei der Interpretation der europäischen Vorgaben durch verschiedene Anbieter eine große Bandbreite beobachtet. "Wir als Bundesnetzagentur werden eine verordnungskonforme Umsetzung der Vorgaben sicherstellen", betont Homann. "Wenn Kunden Schwierigkeiten haben, können Sie sich an unseren Verbraucherservice wenden."

Grundlage für die Arbeit der Bundesnetzagentur sind - neben der Verordnung - auch die auf europäischer Ebene entwickelten Leitlinien des Regulierungsgremiums BEREC, die für eine europaweit konsistente Anwendung der Roaming-Verordnung sorgen sollen.

Paket- und Flatrate-Tarife im Inland

Bei Paket-Tarifen mit festgelegten Einheiten für Anrufe, SMS und Datenvolumen werden die im EU-Ausland in Anspruch genommenen Minuten oder Volumen von der Tarifmenge abgezogen. Zusätzlich kann der Betreiber dem Verbraucher einen Aufschlag für Anrufe, SMS und mobile Datennutzung im Rahmen der zulässigen Höchstbeträge berechnen. Sind alle Einheiten verbraucht, wird dem Roamingkunden für jede weitere darüber hinaus genutzte Minute, SMS, bzw. Megabyte der jeweilige inländische Endkundenpreis plus Aufschlag im Rahmen der maximalen Höchstbeträge in Rechnung gestellt.

Auch für Flatrate-Tarife mit regulierten Roaming-Tarifen gelten die oben dargestellten Grundsätze. Sobald der Verbraucher über eine Telefonflat verfügt, können maximal fünf Cent pro abgehenden Anruf und Minute zusätzlich berechnet werden. Ebenfalls können Verbraucher auch nach dem 30. April 2016 weiterhin alternative Roaming-Tarife oder Roaming-Pakete der Anbieter nutzen.


Weitere Informationen zur EU-Roaming-Verordnung finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/roamingverordnung.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29.04.2016
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Mai 2016

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