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VERBRAUCHERSCHUTZ/422: Europaweite "Button-Lösung" gegen Kostenfallen im Internet (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 165 vom 23. September 2010

EU-Kommission unterstützt Vorstoß des Verbraucherministeriums für europaweite "Button-Lösung" gegen Kostenfallen im Internet


Die Europäische Kommission unterstützt die Forderung Deutschlands, die so genannte "Button-Lösung" gegen Internet-Kostenfallen im Rahmen der neuen EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher zu verankern.


"Wir sind uns einig, dass wir im Interesse der Verbraucher zu einer europaweiten Lösung kommen müssen", erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner nach einem Gespräch mit EU-Justizkommissarin Viviane Reding in Berlin. Nach der aktuellen Planung soll der EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat am 10. Dezember einen gemeinsamen Standpunkt verabschieden, der die Grundlage bilden wird für die anschließenden Beratungen im Europäischen Parlament. "Eine gemeinsame europäische Lösung muss weiter Vorrang haben vor einem möglichen nationalen Alleingang", sagte Aigner. "Was zählt, ist eine solide und schnelle Lösung im Sinne der Verbraucher." Auf europäischer Ebene könne das Vorhaben effektiver vorangetrieben werden, zumal Internet-Kostenfallen nicht Halt machen vor Landesgrenzen und auch eine deutsche Regelung vor dem Inkrafttreten zunächst der EU notifiziert werden müsse. Ein solches Notifizierungsverfahren kann im Schnitt länger als ein Jahr dauern.

Mit der sogenannten "Button-Lösung" wird der Verbraucher künftig vor Abgabe einer Vertragserklärung im Internet klar und verständlich über eine mögliche Kostenpflicht informiert. Erst bei Bestätigung der Kenntnisnahme dieses Hinweises kommt ein Vertrag zustande. Der Verbraucher muss durch Anklicken einer Schaltfläche ("Button") bestätigen, dass er den Kostenhinweis zur Kenntnis genommen hat.

Immer wieder werden Verbraucherinnen und Verbraucher online in einen vermeintlichen Vertrag gelockt. Dabei sind die Internetseiten oft so gestaltet, dass Verbraucher nur schwer erkennen können, dass die angebotene Dienstleistung etwas kostet. Anschließend werden sie häufig durch Rechtsanwälte oder Inkassobüros zur Zahlung aufgefordert und massiv unter Druck gesetzt. "Die Button-Lösung ist ein wichtiges Element, um trickreich gestaltete Internetseiten zu bekämpfen, auf denen Verbraucher in die Kostenfalle gelockt werden", sagte Aigner.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 165 vom 23.09.2010
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2010