Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

VERBRAUCHERSCHUTZ/429: So erkennen Sie Kostenfallen im Internet (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 216 vom 10. Dezember 2010

So erkennen Sie Kostenfallen im Internet
Das Bundesverbraucherministerium veröffentlicht zwei neue Online-Angebote


Im Internet lauern Kostenfallen, die oft sehr trickreich gestaltet sind. Um die Verbraucher für Kostenfallen zu sensibilisieren und besser vor Abzocke zu schützen, veröffentlicht das Bundesverbraucherministerium am 10. Dezember auf der Webseite www.bmelv.de zwei neue Angebote: das Online-Spiel "Vorsicht-Falle" und das Computerprogramm "Kostenfinder", beide kostenfrei auf der Internetseite des Verbraucherministeriums abrufbar.


Gehen Sie in unserem Browser-Spiel auf die Suche nach Indizien für Internet-Kostenfallen und lernen Sie, worauf man beim Besuch einer Website zum eigenen Schutz achten sollte!

"Immer wieder werden Verbraucherinnen und Verbraucher online in einen vermeintlichen Vertrag gelockt. Dabei sind die Internetseiten oft so gestaltet, dass Verbraucher nur schwer erkennen können, dass die angebotene Dienstleistung etwas kostet", so Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. "Mit dem Gesetzentwurf zur so genannten Button-Lösung geht die Bundesregierung entschlossen gegen Internetkostenfallen vor: Künftig soll der Verbraucher vor Abgabe einer Vertragserklärung im Internet klar und verständlich auf eine mögliche Kostenpflicht hingewiesen werden. Erst bei Bestätigung dieses Hinweises kommt ein Vertrag zustande."

Neben der rechtlichen Regelung zur "Button-Lösung" hat das Bundesverbraucherministerium auch zwei neue Angebote zur Information der Internet-Nutzer entwickelt:

Das vom BMELV entwickelte Onlinespiel "Vorsicht Falle" zeigt Verbrauchern anhand von realitätsnahen Beispielen, wie Internet-Kostenfallen aufgebaut sind.

Das Computerprogramm "Kostenfinder" ist eine kostenlose Erweiterung für gängige Internetbrowser. Mit Hilfe dieses Programms werden die Nutzer auf versteckte Preisangaben im Internet aufmerksam gemacht.

Oft sind es frei verfügbare und allgemein zugängliche Informationen, die auf manchen Webseiten gegen Gebühr zur Verfügung gestellt werden - und zwar so, dass die Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkennen, wie teuer sie ein Klick auf das Angebot später zu stehen kommt. Einige unseriöse Anbieter stellen auch Open-Source-Software, also grundsätzlich kostenlose Software, zum Download bereit. Die Gebühr bezieht sich dabei nicht auf den Erwerb der Software, sondern auf die Dienstleistung des gesammelten Bereitstellens, also die Nutzungsmöglichkeit der Datenbank.

Dabei sind diese Internetseiten oft so trickreich gestaltet, dass deren Kostenpflicht für Verbraucher nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Die Gestaltung der Anmeldeseiten von Internet-Kostenfallen ist in der Regel sehr ähnlich. Oft werden in einem Online-Formular persönliche Daten abgefragt - das Onlinespiel "Vorsicht Falle" zeigt aktuelle Beispiele. In einem Fließtext, der klein und undeutlich am Rand steht, wird ein monatlicher Preis genannt, der meist im Voraus als Jahres- oder Zweijahresgebühr zu entrichten ist.

Mit der von der Bundesregierung geplanten "Button-Lösung" werden dem Verbraucher vor Abschluss eines Dienstleistungsvertrags im Internet durch einen Hinweis die Kosten komprimiert und deutlich vor Augen geführt. Außerdem muss dokumentiert werden, dass der Verbraucher diesen Hinweis zur Kenntnis genommen hat.

Das Onlinespiel "Vorsicht-Falle" ist unter www.bmelv.de/browserspiel abrufbar.

Das Programm "Kostenfinder" kann unter www.bmelv.de/kostenfinder heruntergeladen werden.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 216 vom 10.12.2010
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressestelle, Hausanschriften:
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 529-3172
Fax: 030/18 529-3277
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Internet: www.bmelv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2010