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VERBRAUCHERSCHUTZ/457: Internet-Kostenfallen - Nationale "Button-Lösung" beschlossen (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 162 vom 24. August 2011

Aigner: Kampf gegen Kostenfallen im Internet
Nationale "Button-Lösung" vom Bundeskabinett beschlossen


Mit der heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Einführung der "Button-Lösung" hat die Bundesregierung den Schutz der Verbraucher vor Internet-Kostenfallen erhöht.


"Kostenfallen im Internet sind ein großes Ärgernis. Verbraucher werden durch trickreich gestaltete Internetseiten in vermeintlich kostenpflichtige Verträge gelockt und anschließend mit krimineller Energie zur Zahlung gedrängt. Mit der "Button-Lösung" können wir der Internet-Abzocke einen Riegel vorschieben und unseriösen Anbietern leichter das Handwerk legen", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Mittwoch in Berlin.

Unternehmer sollen künftig verpflichtet werden, Verbraucher bei Einkäufen im Internet unmittelbar vor Abgabe der Bestellung auf die Kosten und weitere wesentliche Vertragsinformationen hinzuweisen. Wenn der Bestellvorgang durch die Aktivierung einer Schaltfläche erfolgt, ist diese Schaltfläche gut lesbar ausschließlich mit den Worten "Zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu kennzeichnen. Erst nach Bestätigung der Zahlungspflicht ist der Verbraucher an den Vertrag gebunden.

Das Bundeskabinett hat mit seinem heutigen Beschluss klare Grenzen gezogen und dafür gesorgt, dass die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher noch vor der erforderlichen Umsetzung einer entsprechenden europarechtlichen Regelung besser geschützt werden. "Unsere Anstrengungen auf nationaler und europäischer Ebene haben sich gelohnt. Mit der "Button-Lösung" haben unseriöse Geschäftemacher im Internet künftig keine Chance mehr, ihre Preise vor den Verbrauchern zu verstecken", so Bundesministerin Aigner.

Ihre Sicherheit im Internet

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr wird nun im parlamentarischen Verfahren beraten.

Tipps zum richtigen Umgang mit privaten Daten im Internet bietet die Servicekarte des Bundesverbraucherministeriums zum Thema Datenschutz und Kostenfallen im Internet.

Die Servicekarte kann kostenlos unter www.bmelv.de heruntergeladen und auch als Druckvorlage von Redaktionen verwendet werden.

Weitere Informationen:
Button-Lösung zum Schutz vor Internet-Kostenfallen


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 162 vom 24.08.2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. August 2011