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VERBRAUCHERSCHUTZ/513: Grünes Licht für Gesetzespaket zum Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 264 vom 20.09.13

Bundesrat gibt grünes Licht für Gesetzespaket zum Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken

Aigner: Mehr Schutz für Verbraucher am Telefon und im Internet



Das heute im Bundesrat verabschiedete Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken schiebt unlauteren Geschäften im Internet und am Telefon einen Riegel vor.


Es enthält zielgerichtete Maßnahmen im Kampf gegen unlautere Telefonwerbung, Regelungen zur Bekämpfung unseriöser Inkassotätigkeit sowie zur Eindämmung der Auswüchse des Abmahnwesens im Urheberrecht. Für Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner ist das Gesetzvorhaben "ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes in Deutschland". Nach der Einführung der "Button-Lösung" zum Schutz vor Internet-Kostenfallen ist das "Anti-Abzocke-Gesetz" ein weiterer Meilenstein, um Bürger besser vor Abzock-Methoden am Telefon und im Internet zu schützen. Aigner: "Die beschlossenen Maßnahmen sind eine klare Kampfansage an unseriöse Anbieter und Betrüger - und sie werden ihre Wirkung nicht verfehlen."

Es sei nach wie vor ein Ärgernis, dass Verbraucher am Telefon immer wieder zu Vertragsabschlüssen gedrängt werden. Wie eine Evaluation des Gesetzes gegen unerlaubte Telefonwerbung durch das Bundesjustizministerium gezeigt hatte, gibt es noch immer Callcenter-Betreiber, die versuchen, sich mit dreisten Tricks auf Kosten der Verbraucher zu bereichern. Ein besonderes Ärgernis sind dabei Gewinnspiel-Dienstverträge - sie machen den Großteil der unzulässigen Werbeanrufe aus.

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken greift zentrale Alltagsprobleme der Verbraucher auf. Das Gesetz tritt am Tag der Verkündung in Kraft, die Regelungen zum Inkasso im Folgejahr. Demnach wird:

- es künftig einen wirksamen Schutz gegen den Abschluss von Gewinnspiel-Verträgen am Telefon geben. Gewinnspiel-Verträge müssen künftig schriftlich abgefasst werden (Textformerfordernis). Dafür hatte sich das BMELV mit Nachdruck eingesetzt.

- die Bußgeldobergrenze für unerlaubte Telefonwerbung von derzeit 50.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben werden, um Verstößen gegen das Verbot den wirtschaftlichen Anreiz zu entziehen. Dies gilt explizit auch für die Verwendung automatischer Anrufmaschinen ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers.

- im Bereich der Inkassotätigkeit die Darlegungs- und Informationspflicht des Inkassodienstleisters gegenüber den Schuldnern festgeschrieben werden; Verstöße sind künftig bußgeldbewährt. Dies wird unseriöse Inkassopraktiken deutlich erschweren.

- zur Eindämmung des Abmahnunwesens im Urheberrecht eine Gebührenobergrenze von rund 148 Euro eingeführt werden. Gebühren für die erstmalige Abmahnung bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen von über 500 Euro sind heute keine Seltenheit. Zudem werden auch hier zusätzliche Informationspflichten festgeschrieben und ein Gegenanspruch auf Ersatz der Anwaltskosten bei unberechtigter Abmahnung eingeführt.

Mit Inkrafttreten der so genannten "Button-Lösung" zum Schutz vor Internet-Kostenfallen ist bereits seit 1. August 2012 ein wichtiger Baustein für mehr Verbraucherschutz im Internet realisiert. Ein Test des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hatte gezeigt, dass die Button-Lösung wirkt: Der Großteil der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, sind nicht mehr aufrufbar oder eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

"Jetzt hoffe ich, dass auch das neue Gesetz in ähnlicher Weise erfolgreich ist, damit Telefon oder Computer nicht länger zur Kostenfalle werden", erklärte Bundesverbraucherministerin Aigner. Die Erfahrung hat gezeigt, dass unlautere Telefonwerbung und Internet-Kostenfallen oftmals eng verknüpft sind mit unseriösem Inkasso. So versuchen unseriöse Dienstleistungsanbieter, ihre vielfach unbegründeten Forderungen über dubiose Inkassounternehmen einzutreiben.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 264 vom 20.09.13
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. September 2013