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VERBRAUCHERSCHUTZ/532: Fantasiesiegel bieten keine Sicherheit (idw)


Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - 11.03.2015

Fantasiesiegel bieten keine Sicherheit

BVL-Mustershop zeigt spielerisch, worauf beim Online-Kauf zu achten ist


Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März weist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin darauf hin, dass Verbraucher beim Kauf von Lebensmitteln, Kosmetika oder Futtermitteln im Internet auf die Seriosität der Shops achten sollen. Das BVL hat auf seiner Internetseite www.bvl.bund.de/internethandel einen Muster-Shop eingerichtet, durch den Besucher spielerisch erfahren, was einen guten Online-Shop ausmacht.

Die Zahl der Menschen, die online nicht nur Bücher, Elektroartikel oder Bekleidung, sondern auch Lebensmittel, Kosmetika oder Futtermittel kaufen, nimmt kontinuierlich zu. Schließlich gestaltet sich der Einkauf praktisch und zeitsparend - ein Klick und das gewünschte Produkt liegt im Warenkorb. Allerdings sind nicht alle Anbieter im Internet seriös.

Auch der BVL-Mustershop sieht auf den ersten Blick vielversprechend aus. Schließlich handelt es sich um einen "geprüften Online-Shop". Solche Fantasiesiegel bieten dem Käufer jedoch keine Sicherheit. Im Mustershop lässt sich aus dem Fantasiesiegel mit einem Klick ein Siegel der D21-Initiative machen. Diese Siegel zeigen, dass der Betrieb der amtlichen Überwachung unterliegt.

Unter www.bvl.bund.de/internethandel können Besucher mit weiteren Klicks aus einem schlechten Shop mit irreführenden und mangelhaften Informationen spielerisch einen Vorzeigeshop machen. Dabei erfahren sie, worauf sie beim Online-Kauf achten sollten. Der Mustershop des BVL kann kostenfrei gespielt werden. Er eignet sich auch für Schulklassen, die sich mit dem Thema Sicherheit im Internet beschäftigen. Neben dem Mustershop finden sich auf der Internetseite www.bvl.bund.de/internethandel auch Flyer zum Kauf von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika im Internet.

Die Aufklärung der Verbraucher über die Risiken des Online-Kaufs ist eine Aufgabe der beim BVL angesiedelten Zentralstelle der Bundesländer G@ZIELT. Die Zentralstelle G@ZIELT durchsucht das Internet nach Händlern in Deutschland und deutschsprachigen Angeboten von Produkten wie Lebensmittel und Verbraucherprodukten weltweit. Stößt die Zentralstelle auf nicht bei der Lebensmittelüberwachung registrierte Händler oder gesundheitsgefährdende Produkte, meldet sie dies den zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer beziehungsweise auch anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern. Diese können dann vor Ort Maßnahmen ergreifen wie z.B. Proben nehmen, die Löschung des Angebots im Internet veranlassen oder den Händler registrieren. Ziel der Zentralstelle ist es, einen Marktplatz im Internet zu schaffen, der so sicher ist wie der Einkauf im Supermarkt oder beim Bäcker an der Ecke.


Hintergrund

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Das BVL ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt es umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union.

Weitere Informationen unter:
http://www.bvl.bund.de/internethandel
- Mustershop und Flyer zum Thema "Einkaufen im Internet"

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution914

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL),
Nina Banspach, 11.03.2015
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2015

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