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VERBRAUCHERSCHUTZ/577: Ab dem 1. Februar 2020 gelten neue Regelungen zum mobilen Bezahlen (BNA)


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Pressemitteilung vom 31.01.2020

Ab morgen gelten neue Regelungen zum mobilen Bezahlen

Präsident Homann: "Unsere Festlegung macht das mobile Bezahlen sicherer und transparenter"


Ab morgen gelten die von der Bundesnetzagentur festgelegten Vorgaben zum Bezahlen von Abonnements und Einzelkäufen über die Mobilfunkrechnung.

Neue Regelungen zur Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen

Die neuen Regeln schreiben Mobilfunkunternehmen vor, dass Dienstleistungen von Drittanbietern nur abgerechnet werden dürfen, wenn:

  • eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde für den Bezahlvorgang einer Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect);
  • oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Für Abonnementdienste gilt ein zwingender Einsatz des Redirects. Im Kombinationsmodell wird bei Einzelkäufen sowie bei besonders vertrauenswürdigen Drittanbietern, bei denen sich Kunden durch Login identifizieren darauf verzichtet. Im Gegenzug kann sich ein Kunde in einer Vielzahl von Fällen auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen berufen.

Beschwerden zu Abrechnung von Drittanbieterdiensten

Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über ihre Mobilfunkrechnung haben, können sich online unter: www.bundesnetzagentur.de/drittanbieter an die Bundesnetzagentur wenden. Darüber hinaus sollten sich Verbraucher in jedem Fall ebenfalls an ihren Mobilfunkanbieter wenden. Unberechtigte Abbuchungen sollten widerrufen werden. Bei der Abrechnung von Abonnements sollte zudem vorsorglich eine Kündigung des Dienstes erklärt werden.

Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter

Mobilfunkanbieter müssen sich mit den Beanstandungen der Verbraucher auseinandersetzen und prüfen, ob die Forderung berechtigt ist. Die vorschnelle Drohung, im Fall der Nichtzahlung einer umstrittenen Forderung den Anschluss zu sperren, kann eine unlautere aggressive geschäftliche Handlung darstellen. Im Zweifel sollten sich Verbraucher auf die Garantie berufen.

Welche Unternehmen sich für das Kombinationsmodell und damit auch für die Geld-Zurück-Garantie entschieden haben, finden Sie unter:
www.bundesnetzagentur.de/mobilfunkgarantie.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 31.01.2020
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2020

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