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WÄHRUNG/132: Die Zukunft der gemeinsamen europäischen Währung sichern (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 6. Mai 2010

Die Zukunft der gemeinsamen europäischen Währung sichern Warum Deutschland Griechenland helfen muss


Am 7. Mai 2010 wird im Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung über das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz (WFStG) beraten, das Hilfsprogramm für Griechenland. Mit diesem Gesetzentwurf will Deutschland nicht nur einen Beitrag dazu leisten, die Zahlungsfähigkeit eines Mitgliedsstaates der EU zu erhalten, sondern möchte vor allem dazu beitragen, die Stabilität der Europäischen Währungsunion als Ganzes zu wahren. Der EURO ist das Symbol der Europäischen Einigung und somit viel mehr als eine gemeinsame Währung. Zusammen mit der Stabilität des Euro wird auch die europäische Idee schlechthin verteidigt.

Internationale Hilfsvereinbarungen

Aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit hat Griechenland am 23. April 2010 um ein internationales Hilfspaket gebeten. Mit den Erklärungen der Staats- und Regierungschefs vom 25. März 2010 und der Finanzminister der Eurogruppe vom 11. April 2010 haben sich die Mitgliedstaaten der Eurozone zu abgestimmten bilateralen Krediten zugunsten Griechenlands bereit erklärt. Diese Hilfen werden zusammen mit den Mitteln des Internationalen Währungsfonds (IWF) zu einem gemeinsamen Paket gebündelt. Um über dieses dreijährige Anpassungsprogramm die Zahlungsfähigkeit Griechenlands zu erhalten, werden 110 Milliarden Euro über drei Jahre bereitgestellt. Hiervon werden die Mitglieder der Eurozone bis zu 80 und der IWF 30 Milliarden Euro tragen.

Deutscher Beitrag: Verzinstes Darlehen

Deutschland wird sich am Hilfsprogramm mit rund 22,4 Milliarden Euro beteiligen. Hierfür gibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein verzinsliches und rückzahlbares Darlehen. Der Bund wird für dieses Darlehen lediglich die Garantie übernehmen. Somit werden für die deutsche Beteiligung keine direkten Haushalts- und Steuermittel aufgewendet. Mit der Lösung über rückzahlbare, verzinsliche Darlehen konnte ebenfalls ein zentrales Anliegen der Bundesregierung erreicht werden: Die Regelung schützt den deutschen Steuerzahler und gibt Griechenland wichtige Hilfe zur Selbsthilfe.

Was muss Griechenland tun?

Natürlich muss Griechenland einen erheblichen Beitrag dazu leisten, wieder festen Boden unter den Füßen zu bekommen. Mit dem am 2. Mai 2010 von der griechischen Regierung mit dem IWF vereinbarten dreijährigen Anpassungsprogramm verpflichtet sich Griechenland zu ambitionierten Konsolidierungsschritten. Bis 2014 soll zum Beispiel das Haushaltsdefizit auf dann 2,6 % des BIP zurückgeführt werden. Ziel ist, das Vertrauen der Märkte in die griechische Haushalts- und Finanzpolitik wiederherzustellen und die griechische Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten.

Strenge Sanktionen bei Verstößen

Bei einem Verstoß Griechenlands gegen die Auflagen des Programms ist zudem eine Aussetzung weiterer Kredite von IWF und Eurogruppe vorgesehen. Durch diese Auflagen soll ferner die Fähigkeit der griechischen Regierung, die in Anspruch genommenen Kredite auch zurückzahlen zu können, sichergestellt werden. Zweiten "Fall Lehman Brothers" verhindern

An der Stabilität der gemeinsamen Währung und damit der Zukunft des Euro besteht ein vitales Interesse der Bundesregierung. Auch aus diesem Grund kommt Deutschland dem Hilfegesuch Griechenlands nach: Einen zweiten Fall wie die Pleite der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers, der die weltweite Finanzkrise auslöste, darf es nicht geben. Griechenland ist für die gemeinsame europäische Währung und damit für die europäische Idee insgesamt mindestens ebenso systemrelevant, wie Lehman es für das internationale Finanzsystem war. Auch und gerade vor diesem Hintergrund gilt einmal mehr: Nichtstun wäre die teuerste Alternative, denn ein Staatsbankrott Griechenlands würde ein unkalkulierbares und damit unverantwortbares Risiko für die nationalen Finanzinstitute der Eurozone, für die deutsche und europäische Finanzmarktstabilität und für die Funktionsfähigkeit der Wirtschafts- und Währungsunion insgesamt darstellen. Hilfen sind im deutschen Interesse

Eine stabile Gemeinschaftswährung ist nicht zuletzt für die exportorientierten Unternehmen in Deutschland von fundamentaler Bedeutung. Deutschland exportierte im Jahr 2009 insgesamt Waren und Güter im Wert von 804 Mrd. Euro - davon allein für 348 Milliarden Euro in die Länder der Eurozone. Damit sichert der Binnenmarkt 5,5 Millionen Arbeitsplätze in Deutschland. Deshalb braucht Deutschland einen starken, funktionierenden Europäischen Binnenmarkt und eine stabile Gemeinschaftswährung. Als "Exportweltmeister" profitiert Deutschland davon in ganz erheblichem Maße. Die Erfolgsgeschichte Europas wird sich letztlich nur dann fortschreiben lassen, wenn Europa wirtschaftlich erfolgreich ist - mit mehr Wachstum und mehr Beschäftigung.

Deshalb müssen jetzt die richtigen Lehren aus der Griechenland-Krise gezogen werden. Es hat sich gezeigt, dass die finanz- und wirtschaftspolitische Überwachung in der Eurozone nicht ausreichend funktioniert hat. Bundesfinanzminister Schäuble hat deshalb verschiedene Elemente für eine Reform der finanz- und wirtschaftspoiltischen Überwachung vorgeschlagen. Dabei muss das Ziel einer solchen Reform sein, die finanzpolitische Abstimmung und die finanzpolitische Disziplin der Euro-Mitgliedsstaaten zu stärken und die Eurozone krisenfester und robuster zu machen. Die von den Staats- und Regierungschefs Ende März beschlossene Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Reform des institutionellen Rahmenwerks der Währungsunion unter Leitung von EU-Ratspräsident Van Rompuy ist vor diesem Hintergrund sehr zu begrüßen, denn im Interesse ihrer Glaubwürdigkeit muss die Eurozone künftig auch in schwierigsten Lagen handlungsfähig sein.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 06.05.2010
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2010