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ARBEITSRECHT/062: Regelung für private E-Mails am Arbeitsplatz (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 20. Februar 2008

Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie

IT-Anwälte raten zur Regelung bei privaten E-Mails am Arbeitsplatz


Berlin (DAV). Unternehmen sollten im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung das Thema der privaten E-Mails am Arbeitsplatz ausdrücklich regeln. Diese Empfehlung spricht die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie des Deutschen Anwaltvereins (DAVIT) im Vorfeld der Computermesse CeBIT aus. Die IT-Anwälte geben weitergehende Informationen auf der Messe am Mittelstandsforum (Halle 5, Stand B 48). Dort werden am 4. März 2008 zusätzlich Vorträge zum Thema gehalten. Die Kontaktaufnahme ist außerdem über die Webseite www.davit.de möglich.

"Firmen, die die private Nutzung zulassen, werden zum Telekommunikationsanbieter und unterliegen dadurch den Restriktionen des Telekommunikationsrechts. Damit verbunden sind besondere Geheimhaltungsvorschriften, die dem Arbeitgeber die Einsichtnahme in private E-Mails zumindest während der Übermittlung verbieten. Die in zahlreichen Unternehmen übliche Filterung der elektronischen Post verstößt ohne wirksame Zustimmung gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis", erläutert Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der DAVIT.

Hinzu kommt, dass ohne Einblick sich kaum herausfinden lässt, welche Nachrichten privater oder dienstlicher Natur sind. Unternehmen, die private Post am Arbeitsplatz nur stillschweigend zulassen, handeln sich also ein erhebliches Restrisiko ein.

Für die Beschäftigten stellt die private Nutzung von E-Mail im Betrieb kein gesetzliches Recht dar und ist auch nicht als sozialadäquates Verhalten anzusehen, warnen die IT-Anwälte. "Ein Anspruch auf private Nutzung besteht nur, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist", betont Dr. Lapp. Wenn die private E-Post allerdings betriebliche Praxis ist, könne daraus ein Gewohnheitsrecht für die Arbeitnehmer - die sogenannte betriebliche Übung - entstehen. Allein deshalb ist den Firmen eine klare betriebliche Regelung zu empfehlen, rät die Arbeitsgemeinschaft IT des DAV. Hinzu kommt die Verpflichtung der Unternehmen zur Archivierung auch elektronischer Post, was bei privaten Nachrichten zu Konflikten führen kann.

In der Büropraxis ist ein generelles Verbot privater E-Mails allerdings nach Beobachtung der IT-Anwälte nicht durchsetzbar. Unternehmen scheuen das Verbot und sind nicht bereit, es durchzusetzen. Ohnehin kann nur der Versand privater Nachrichten verboten werden, nicht aber der Empfang. So lässt sich beispielsweise bei intensiven Geschäftskontakten kaum verhindern, dass die elektronische Geschäftspost auch dem privaten Gedankenaustausch dient. Zudem sind private E-Mails häufig betrieblich veranlasst, so z. B. die Mitteilung nach Hause, dass man wegen Überstunden später aus dem Büro kommt. Aus diesem Grund raten die IT-Anwälte den Unternehmen zu einer ausdrücklichen Vereinbarung zur privaten E-Post, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer klare Regeln aufstellt und somit zum Betriebsfrieden beiträgt.

DAVIT: Die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie des Deutschen Anwaltvereins (DAVIT; www.davit.de) ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die auf das Recht der Informationstechnologie spezialisiert sind. Unter www.davit.de kann man nach spezialisierten Anwälten suchen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. IT 01/08 vom 20. Februar 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2008